GVZ will Kostenvorschuss für ganz normale ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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charly03
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#11

23.08.2011, 11:49

Muupsi hat geschrieben:Jeder Mehraufwand ist ärgerlich, gehört aber zur Arbeit mit dazu. Beim nächsten Mal einfach den Vorschuss pünktlich überweisen und fertig ist. Dann bleibt ihr auch nicht auf den Kosten sitzen, weil der Gerichtsvollzieher wegen Nichtzahlung die Vollstreckungsunterlagen zurückschickt.
:zustimm
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Liebe Grüße, charly03 Bild
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Rosenrot
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#12

23.08.2011, 12:12

Ja, zukünftig werden bei mir alle Alarmglocken runtergehen, wenn ich ein Schreiben von dem vor mir hab :)
Wenn ich ihn das nächste Mal am Tel. hab kann ich ihn ja mal fragen, ob er es zukünftig kurz anklingeln lassen kann, wenn sowas mal wieder vorkommt.

Danke für eure Antworten
tiko73

#13

23.08.2011, 14:10

Ich hab bislang auch bei 1 oder 2 GV einen Vorschuss zahlen müssen. Fand ich zwar auch was komisch, aber gut, wir stellen ja nun auch schon mal Vorschuss-KRs.
silvester
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#14

23.08.2011, 14:48

Warum solltest du auf den Kosten sitzen bleiben? Wenn der Vorschuß fristgemäß beim Gv eingeht, wird der einmal gestellte Auftrag unter Anrechnung der bislang benannten Kosten fortgesetzt.
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