Muupsi hat geschrieben:Jeder Mehraufwand ist ärgerlich, gehört aber zur Arbeit mit dazu. Beim nächsten Mal einfach den Vorschuss pünktlich überweisen und fertig ist. Dann bleibt ihr auch nicht auf den Kosten sitzen, weil der Gerichtsvollzieher wegen Nichtzahlung die Vollstreckungsunterlagen zurückschickt.
GVZ will Kostenvorschuss für ganz normale ZV
- charly03
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1678
- Registriert: 31.10.2006, 15:19
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
Ja, zukünftig werden bei mir alle Alarmglocken runtergehen, wenn ich ein Schreiben von dem vor mir hab
Wenn ich ihn das nächste Mal am Tel. hab kann ich ihn ja mal fragen, ob er es zukünftig kurz anklingeln lassen kann, wenn sowas mal wieder vorkommt.
Danke für eure Antworten
Wenn ich ihn das nächste Mal am Tel. hab kann ich ihn ja mal fragen, ob er es zukünftig kurz anklingeln lassen kann, wenn sowas mal wieder vorkommt.
Danke für eure Antworten
Ich hab bislang auch bei 1 oder 2 GV einen Vorschuss zahlen müssen. Fand ich zwar auch was komisch, aber gut, wir stellen ja nun auch schon mal Vorschuss-KRs.