Zwangsvollstreckung aus unbekanntem Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
XxBinexX
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#1

22.08.2011, 13:32

Hallo,

ich soll Rechtsmittel vorbereiten und stehe total auf dem Schlauch.

Eine Mandantin soll aus einem KfB in Anspruch genommen werden, obwohl ihr das Urteil niemals zugestellt wurde.
Die Geschichte dazu ist etwas länger: Ehepaar bezieht 87 eine gemeinsame Wohnung. 98 erfolgt die Trennung, sie zieht aus, er meldet es dem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft). 99 Scheidung rechtskräftig. Sie geht nach USA, heiratet erneut einen anderen und kommt 2002 zurück nach Deutschland. Einwohnermeldeamt immer alles korrekt angezeigt.
2006 wird der Ex aus der Wohnung geräumt - Beklagte in diesem Verfahren Ex und sie unter der Anschrift der ehemaligen Ehewohnung! Weder Klage noch Urteil wurden ihr jemals zugestellt. Letzte Woche wird ihr ein KfB zugestellt. Der Ex hat nie ein Wort gesagt, wohl weder Gericht noch ihr.

Was bereite ich jetzt vor?

Eine für jede Idee dankbare
Bine
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icerose
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#2

22.08.2011, 14:21

Einen Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand, die Begründung ist dann gleichzeitig die Klageerwiderung, aber nicht den Klageabweisungsantrag vergessen! :lol:
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Tölpel
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#3

22.08.2011, 14:59

Vielleicht noch Erinnerung gegen KfB
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Pepples
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#4

22.08.2011, 15:41

Ich würde zuerst mal versuchen die Akten einzusehen und die Zustellungen zu prüfen. Falls nich ordnungsgemäß zugestellt würde, Wiedereinsetzung beantragen.

Dann gebe ich noch zu bedenken, dass der ursprünglich Mietvertrag mit Sicherheit von beiden geschlossen wurde. Solange sie da nicht aus der Haftung entlassen worden ist, haftet sie für die Mietschulden, ob sie da wohnt oder nicht.
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#5

22.08.2011, 16:21

Also der Mietvertrag dürfte kein Problem sein. Diese Wohnung wurden irgendwie sozial bezuschusst und hatten dafür eine Mindestbelegung. Es gibt sogar Zeugen, dass die Gesellschaft nach dem Auszug der Mandantin dem Ex mehr Miete abgeknöpft hat, weil die Wohnung unterbesetzt war.

Akteneinsicht ist eine gute Idee. Ich befürchte nur, wegen der Fristen bei Rechtsmitteln könnte das zu lang dauern? Außerdem betrachte ich es fast als Fakt, dass nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sein kann. Die Mandantin lebte ja schon 7 Jahre nicht mehr unter der Anschrift, die jetzt immer noch im KfB steht. Da kann ja nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sein. Oder seh ich das verkehrt?

Gibt es bei der Wiedereinsetzung nicht das Problem mit dem Jahr als Frist nach der versäumten Handlung? Hier ist das ja mehr als 5 Jahre her seit Urteil! Oder hab ich die jetzt zu schnell abgehakt?
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#6

22.08.2011, 16:27

Also der Mietvertrag dürfte kein Problem sein. Diese Wohnung wurden irgendwie sozial bezuschusst und hatten dafür eine Mindestbelegung. Es gibt sogar Zeugen, dass die Gesellschaft nach dem Auszug der Mandantin dem Ex mehr Miete abgeknöpft hat, weil die Wohnung unterbesetzt war.
Das spielt aber keine Rolle, sie hat unterschrieben und haftet bis sie aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen wurde. Man kann ja theoretisch auch für Dritte Wohnraum anmieten, dann haftet man auch obwohl man da nicht wohnt. :wink:
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Jupp03/11

#7

22.08.2011, 21:46

Wer hat der Wohnungsges. von dem Auszug Kenntnis gegeben?
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#8

24.08.2011, 12:11

5 Jahre seit Urteil? - und jetzt erst KfB?

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Ein Paar hatte Wohnung gemeinsam gemietet. Sie trenten sich und Frau zog aus, ohne zu kündigen. Mann blieb noch 2, 3 Jahre in der Wohnung, wurde dann, weil er Miete nicht mehr zahlen konnte, geräumt und die Frau musste die rückständige Miete für was weiß ich wieviele Monate zahlen, weil bei ihm nichts zu holen war.

Gruß vom Tölpel
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#9

24.08.2011, 12:15

Solange eine Mietpartei nicht vom Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen wurde, haftet sie halt für die Miete.
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#10

24.08.2011, 12:16

Fünf Jahre zwischen Urteil und Kfb? Sollte da nicht Verjährung eingetreten sein?

Eure Mandantin sollte doch aber selber wissen, ob Sie damals mit im Mietvertrag gestanden hat oder nicht und ob ordnungsgemäß gekündigt wurde.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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