Zwangsvollstreckung aus unbekanntem Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
XxBinexX
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#11

25.08.2011, 13:46

Sorry, war zwei Tage etwas leidend.

Also unterstellen wir mal, dass sie ordnungsgemäß aus dem Mietvertrag raus war, die Wohnungesellschaft sie mit dem Ex aber aus Schlunzigkeit zusammen verklagt hat.
Das Gericht hat nicht gemerkt, dass nicht zugestellt werden konnte, weil ja der Ex alle Post vom Gericht in der alten Wohnung angenommen und nichts gesagt hat.
Die Wohnungsgesellschaft hat ihren Räumungstitel bekommen und wollte dann noch die Verfahrenskosten. Als der Ex die nicht zahlen konnte, hat die Wohnunggesellschaft gemerkt, dass sie von ihr keine Adresse haben und angefangen zu suchen. Jetzt nach 5 Jahren haben sie sie gefunden und den KfB zustellen lassen.
Die Frage für mich ist jetzt die, welche Rechtsmittel ich gegen den KfB vorzubereiten habe?
Zuletzt geändert von XxBinexX am 25.08.2011, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Curry
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#12

25.08.2011, 14:10

Verjährung? Im Titel steht doch sicher drin "Der Beklagte hat die Kosten zu tragen" oder ähnliches. Der Titel gilt 30 Jahre, somit kann auch noch so lange die Kostenfestsetzung erfolgen, wie der Titel selbst nicht verjährt ist.
Curry

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