Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, und zwar:
Im Zuge der Vollstreckung hat der Schuldner die EV abgegeben und mir wurde das Vermögensverzeichnis zugeschickt. Hierin gibt er an, dass er verheiratet ist, die Frau kein eigenes Einkommen hat und Gütertrennung vereinbart wurde. Des weiteren wohnt er zur Miete wo er 730,00 € Miete und Nebenkosten plus 275 € für Strom (Nachtspeicher) zahlt (was ich jetzt nicht als bescheidene Lebensführung ansehe, aber egal). Desweiteren gibt er an krankgeschrieben zu sein und bekommt von der Krankenkasse monatlich 1.800,00 € Krankengeld. Er gibt an, dass Pfändungen in Höhe von ca. 3.600,00 € vorliegen und er von seinem Einkommen diesbezüglich 14,57 € abgezogen bekommt. Dann hat er Forderungen in Höhe von 50.000 € gegenüber einer Firma die aber mittlerweile nicht mehr existiert.
Meine Frage jetzt: Kann ich hier noch irgendwas machen? Er bekommt doch total viel Krankengeld und warum geht dann nur 14,57 € hiervon für andere Pfändungen ab? Kann mir Jemand weiterhelfen?
P.S. Ich wollte mich auch nochmal bedanken, dass Ihr mir immer so nett weiterhelft. In meiner Kanzlei wo ich arbeite kommen so selten Vollstreckungen vor, dass ich immer gerne Eure Hilfe in Anspruch nehme, sobald es etwas komplizierter wird. Also, vielen Dank!
Frage zum Vermögensverzeichnis ob Pfändung möglich
- Mietzemau
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mh...also da ich mir jetzt nicht so hundertpro sicher bin, ob du die Krankenkasse als DS nehmen kannst und dort einen Pfüb zustellst, könnte man ja eine Kontopfändung vornehmen. Allerdings schreibst du ja auch, dass er von seinem Einkommen Abzüge angibt. Eine Lohnpfändung, mit gleichzeitiger Pfändung der Herausgabe der Lohnabrechnungen könnte auch vorgenommen werden. Inwieweit ihr meint, dass sich das bei dieesm Schu lohnt, müsst ihr entscheiden. Vielleicht ist er ja schon gar nicht mehr krankgeschrieben. Und bei der Summe die er an Krankengeld monatl. ja zu bekommen scheint, kann das Einkommen ja nicht soooo schlecht sein, falls ich das jetzt nicht missverstanden habe.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Hi,
also ich hab auch schon Krankengeld gepfändet. Drittschuldner ist die Krankenkasse. Aber selbst wenn seine Frau als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt wird, müsste da doch eigentlich mehr übrig bleiben. Ich würde die Pfändung auf jeden Fall machen, dann weißt du auch genau, wieviele Pfändungen schon auf seinem Krankengeld liegen und warum nur so wenig abgezogen wird.
also ich hab auch schon Krankengeld gepfändet. Drittschuldner ist die Krankenkasse. Aber selbst wenn seine Frau als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt wird, müsste da doch eigentlich mehr übrig bleiben. Ich würde die Pfändung auf jeden Fall machen, dann weißt du auch genau, wieviele Pfändungen schon auf seinem Krankengeld liegen und warum nur so wenig abgezogen wird.
Mach einen Rundumschlag. PfüB an Bank, Krankenkasse, Finanzamt, Rentenversicherung und an den Arbeitgeber, falls Du weißt, wo er vor seiner Erkrankung gearbeitet hat. Kostet ja trotzdem nur 15,00 Ggerichtsgebühr, und wenn Du Gerichtsvollzieher per Post zustellen lässt, wird die Zustellung an die Drittschuldner auch nicht so teuer.