Pfändbarkeit Zuschuss-Wintergeld/Mehraufwands-Wintergeld etc

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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blacks2k3
Foren-Praktikant(in)
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#1

17.08.2011, 19:54

Hallo!

Es liegen in einer 850d Sache die Lohnabrechnungen des Schuldners mit nun berücksichtigtem Selbstbeahlt vor.

Nach Überprüfung der Lohnabrechnung ist aufgefallen, dass EURODATA für "Mehraufwand Wintergeld (MWG)" und "Zuschuss Wintergeld (ZWG)" eine Pfändbarkeit nicht berücksichtigt. Rechnet man den Lohn aber mit DATEV, wird die Pfändbarkeit berücksichtigt.

Zwischenzeitlich hat eine große Suchmaschine ergeben, dass man wohl in dem Pfänder extra den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung von MWG und/oder ZWG pfänden muss, also nicht, obwohl diese Sozialleistung als Arbeitseinkommen gezahlt wird.

Frage 1: Wer kann helfen, ob und in welchem Rahmen MWG und ZWG innerhalb einer 850d Pfändung gefändet werden kann?
Frage 2: Wer weiss, ob MWG und ZWG ausdrücklich im Pfänder benannt werden müssen?
Frage 3: Sind diese Sozialleistungen (ZWG und MWG) als solche nach §§53-55 SGB I pfändbar?
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
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