Seite 1 von 3

ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:21
von Sungirl
Guten Morgen,

wenn "wir", die Rechtsanwaltskazlei gegen einen Mandanten vollstrecken, berechne ich dann bei der 0,3 Gebühr die MwSt mit???? :?: :?:

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:23
von petzilein
Nein.......... auf keinen Fall !!!!

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:32
von Sungirl
und bei einem KFA auch nicht?

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:33
von Sungirl
also das ist halt unser Mandant, der unsere Gebühren nicht gezahlt hat

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:35
von petzilein
Das ist mir schon klar gewesen, aber wenn du im eigenen Namen gegen die Partei vollstreckst bekommst du keine MWST für den ZV-Auftrag und auch nicht für alle weiteren ZV-Maßnahmen. :roll:

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:37
von Frau Cindy
Sungirl hat geschrieben:und bei einem KFA auch nicht?
Beim KFA gegen den eigenen Mandanten nimmst du die USt mit auf.

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:39
von petzilein
Das ist ja wohl klar, dass du im KFA die MWST mit rein nimmst !!!!

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:43
von charly03
petzilein hat geschrieben:Das ist ja wohl klar, dass du im KFA die MWST mit rein nimmst !!!!
Scheinbar war es der Themenstarterin nicht klar, sonst hätte sie wohl nicht gefragt :roll:

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:45
von petzilein
:thx Danke für den Hinweis charly03 8)

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:45
von Sungirl
ahhhh ok :thx :thx