ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sungirl
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#1

10.08.2011, 09:21

Guten Morgen,

wenn "wir", die Rechtsanwaltskazlei gegen einen Mandanten vollstrecken, berechne ich dann bei der 0,3 Gebühr die MwSt mit???? :?: :?:
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petzilein
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#2

10.08.2011, 09:23

Nein.......... auf keinen Fall !!!!
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Sungirl
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#3

10.08.2011, 09:32

und bei einem KFA auch nicht?
Sungirl
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#4

10.08.2011, 09:33

also das ist halt unser Mandant, der unsere Gebühren nicht gezahlt hat
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petzilein
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#5

10.08.2011, 09:35

Das ist mir schon klar gewesen, aber wenn du im eigenen Namen gegen die Partei vollstreckst bekommst du keine MWST für den ZV-Auftrag und auch nicht für alle weiteren ZV-Maßnahmen. :roll:
Liebe Grüße von der Petz

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Frau Cindy
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#6

10.08.2011, 09:37

Sungirl hat geschrieben:und bei einem KFA auch nicht?
Beim KFA gegen den eigenen Mandanten nimmst du die USt mit auf.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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petzilein
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#7

10.08.2011, 09:39

Das ist ja wohl klar, dass du im KFA die MWST mit rein nimmst !!!!
Liebe Grüße von der Petz

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charly03
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#8

10.08.2011, 09:43

petzilein hat geschrieben:Das ist ja wohl klar, dass du im KFA die MWST mit rein nimmst !!!!
Scheinbar war es der Themenstarterin nicht klar, sonst hätte sie wohl nicht gefragt :roll:
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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petzilein
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#9

10.08.2011, 09:45

:thx Danke für den Hinweis charly03 8)
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Sungirl
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#10

10.08.2011, 09:45

ahhhh ok :thx :thx
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