Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bwechen
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#1

03.08.2011, 14:17

Hallo,

wir haben gerade eine ziemlich umfangreiche ZV-Sache. Wir vertreten den Schuldner. Gegen unseren Mandanten wurde die Zwangsvollstreckung eingeleitet und zwar wurden Gegenstände gepfändet, die einem Dritten gehören. Dagegen wurde Drittwiderspruchsklage erhoben. Die ZV wurde nun gegen Sicherheitsleistung vorläufig eingestellt. Meine Frage: Kann man nun die Herausgabe der bereits gepfändeten Gegenstände verlangen, nachdem die Sicherheit geleistet wurde, bis über die Drittwiderspruchsklage entschieden wurde.

Vielen Dank schon im Voraus.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.08.2011, 15:24

Wenn ihr die Sicherheit geleistet habt, nachdem die Gegenstände schon gepfändet waren, könnt ihr in diesem Stadium keine "Rückabwicklung" der ZV verlangen, sondern die Sicherheitsleistung bewirkt nur, dass die ZV nicht fortzusetzen ist.
Grüße - sansibar
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petzilein
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#3

03.08.2011, 15:29

Ich seh das genau so wie "sansibar"..... Durch die Sicherheitsleistung wird nur die ZV vorläufig eingestellt. Einen Anspruch auf Herausgabe habt ihr damit nicht
erreicht. Da müsst ihr schon das Ergebnis der Drittwiderspruchsklage abwarten. :roll:
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
bwechen
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#4

03.08.2011, 15:34

Ja, dass denke ich auch aber mein Chef sieht das anders und ich soll suchen! Zumal die Vollstreckung eh nur noch 3 Tage eingestellt ist, dann will das Gericht abschließend entscheiden.

Ich danke euch!
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