Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Soenny
- Administratorin
![Administratorin Administratorin](./images/ranks/jsanny-rank.png)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten:
#1
02.08.2011, 11:07
Hallo
Ich bin mir sicher, daß ich hier mal wo gelesen habe, daß eine Zustellung des Pfüb an den Schuldner selber nicht zwingend notwendig ist, ich finde es aber nicht wieder, kann mir jemand weiterhelfen?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
Soenny
- Administratorin
![Administratorin Administratorin](./images/ranks/jsanny-rank.png)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten:
-
Goldlöckchen
#5
02.08.2011, 11:14
Zöller, 25. Auflage, § 829 3 III: "Nicht wesentlich für Wirksamkeit ist Zustellung an Schuldner (sh. § 829 Rn 15; anders in Fällen des § 857 II).
-
Soenny
- Administratorin
![Administratorin Administratorin](./images/ranks/jsanny-rank.png)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten: