Zwangsvollstreckung auf Beseitigung von Wurzeln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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vanessa
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#1

28.07.2011, 08:31

Da die Sache sehr eilt, habe ich jetzt nur ein wenig gesucht.

Es ist eine Nachbarschaftsstreitigkeit, vollstreckbare Ausfertigung des Urteils liegt vor. Der Beklagte ist verurteilt worden, Wurzeln zu entfernen. Nunmehr soll ich den GV beauftragen. Könnt ihr mir helfen?

Muss ich mich jetzt an den GV wenden oder einen Antrag nach §887 ZPO an das Prozessgericht stellen?

Habt ihr ein entsprechendes Muster?

Es ist wirklich total dringend.
silvester
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#2

28.07.2011, 09:36

Der Gerichtsvollzieher wird gewiß die Wurzeln nicht entfernen. Er könnte bestenfalls helfen (Brechung von Widerstand) einen Duldungstitel durchzusetzten.
vanessa
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#3

28.07.2011, 09:42

Also den Antrag nach § 887 ZPO?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#4

28.07.2011, 11:28

Ersatzvornahme, ggf. gegen Vorschuss (den dann ggf. der GV beitreiben müsste) würde ich hier machen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
vanessa
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#5

28.07.2011, 16:25

Habe zwischenzeitlich mti einem GV telefoniert. Dieser meinte, dass hier keine ZV eingeleitet werden kann. Die Gegenseite soll zur Beseitigung der Wurzeln unter Fristsetzung aufgefordert werden. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist soll eine Fachfirma beauftragt werden. Die Kosten hierfür müssen gegenüber dem Gericht festgesetzt werden.
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