Identität Sch. in Pfüb an Bank mangels fehlender Kontonummer
Verfasst: 22.07.2011, 13:35
Folgendes Problem:
Ich habe einen Pfüb bei der Deutschen bank Privat- und Geschäftskunden AG veranlasst.
Ich habe den Schuldner bezeichnet, mit Anschrift so wie es sich gehört.
Jedoch habe ich in dem Pfüb keine Kontonummer des Kontos angegeben, welches der Schuldner bei der DB unterhält.
In der Drittschuldnererklärung wendet die Bank an, dass mit den gemachten Anagben keine Geschäftsverbindung festgestellt werden konnte.
Ich hatte zwischenzeitlich eine Kontonummer herausgefunden, diese der DB mitgeteilt und bekam folgende Antwort:
"Der Schuldner muss bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses eindeutig bestimmbar sein. Spätere Ergänzungen außerhalb des Beschlusses ... sind nicht möglich, da der Beschluss die Bestimmtheit nicht für die unmittelbar Beteiligten, sondern der allgemeinen Rechts- und Verkehrssicherheit wegen auch für andere Personen, insbesondere wür weitere Gläubiger, die selbst pfänden wollen, in sich tragen muss. (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Rdnr. 492, 509 m.w.N.)"
...
Es verbleibt daher bei unserer Drittschuldnererklärung vom ..... Wir stellen anheim, einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erwirken."
Als ich das gelesen hab, musste ich ersteinmal die Luft anhalten. Telefonisch bekommt man ja dort niemanden ans Telefon, der auch noch kompetent ist.
Es wurden noch weitere Entscheidungen zitiert, die vollkommen an der Sache vorbeigehen.
Meiner Meinung nach ist die Identität mit genauer Schuldnerbezeichnung und aktueller Anschrift klar und deutlich.
Kann mir jemand weiterhelfen? Hat jemand eine Entscheidung die ich denen um die Ohren hauen kann?
Ich habe einen Pfüb bei der Deutschen bank Privat- und Geschäftskunden AG veranlasst.
Ich habe den Schuldner bezeichnet, mit Anschrift so wie es sich gehört.
Jedoch habe ich in dem Pfüb keine Kontonummer des Kontos angegeben, welches der Schuldner bei der DB unterhält.
In der Drittschuldnererklärung wendet die Bank an, dass mit den gemachten Anagben keine Geschäftsverbindung festgestellt werden konnte.
Ich hatte zwischenzeitlich eine Kontonummer herausgefunden, diese der DB mitgeteilt und bekam folgende Antwort:
"Der Schuldner muss bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses eindeutig bestimmbar sein. Spätere Ergänzungen außerhalb des Beschlusses ... sind nicht möglich, da der Beschluss die Bestimmtheit nicht für die unmittelbar Beteiligten, sondern der allgemeinen Rechts- und Verkehrssicherheit wegen auch für andere Personen, insbesondere wür weitere Gläubiger, die selbst pfänden wollen, in sich tragen muss. (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage, Rdnr. 492, 509 m.w.N.)"
...
Es verbleibt daher bei unserer Drittschuldnererklärung vom ..... Wir stellen anheim, einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erwirken."
Als ich das gelesen hab, musste ich ersteinmal die Luft anhalten. Telefonisch bekommt man ja dort niemanden ans Telefon, der auch noch kompetent ist.
Es wurden noch weitere Entscheidungen zitiert, die vollkommen an der Sache vorbeigehen.
Meiner Meinung nach ist die Identität mit genauer Schuldnerbezeichnung und aktueller Anschrift klar und deutlich.
Kann mir jemand weiterhelfen? Hat jemand eine Entscheidung die ich denen um die Ohren hauen kann?