Identität Sch. in Pfüb an Bank mangels fehlender Kontonummer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Geniesserin
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#11

25.07.2011, 11:28

Möglich ist z.B. dass der Schuldner einen Umzug der Bank nicht gemeldet hat und die ihn noch unter einer alten Anschrift führt. Wenn dann mehrere Kunden den gleichen Namen haben, ist nicht festzustellen, welcher der Schuldner ist.

Gibt es evtl. Privat- und Geschäftsanschrift?
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#12

25.07.2011, 14:47

Zitat Bino: "Da die Bank keine Geschäftsverbindung feststellen konnte, kam bei mir zunächst die Frage auf, ob Du Dir sicher bist, dass er das Konto tatsächlich bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat (die frühere Deutsche Bank 24 AG - auch zu erkennen an der 24 am Ende der Bankleitzahl).
Denn wenn er Kunde bei der Deutschen Bank AG, die rechtlich eine selbständige Bank ist, hättest Du den falschen Drittschuldner gewählt."

Das war mir bisher auch so bekannt. Aber letztens habe ich mit einer Mitarbeiterin aus der Pfändungsabteilung von der Deutschen Bank gesprochen und diese meinte zu mir, daß es diese Splittung (Deutsche Bank und Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden) intern wohl nicht mehr gibt. Gehört / gelesen habe ich solch eine Aussage aber nicht noch einmal und kann daher den Wahrheitsgehalt schwer einschätzen.

Weiterhin würde ich also darauf achten, ob mit dem PfÜb die Deutsche Bank oder die Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden als Drittschuldnerin in Anspruch genommen wird!
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#13

17.08.2011, 08:47

Im Zusammenhang mit der eindeutigen Identifizierbarkeit des Schuldners ist mir in letzter Zeit folgendes häufiger aufgefallen:

Bei einigen PfÜbs ist das (bewusst eingetragene) Geburtsdatum des Schuldners durchgestrichen worden. Zwar nicht völlig unleserlich gemacht, aber ich warte noch auf die Bank, die deswegen den PfÜb zurückweist...
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Mietzemau
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#14

17.08.2011, 09:54

Also ich schreibe auch nie die Kontonr hinein. Ich kann hier Rapunzel nur zustimmen. Einmal wurd ich lediglich angerufen, da es zwei Schu mit dem Namen zu geben schien, dann wurd Geb-Datum abgeglichen und gut war.
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#15

17.08.2011, 13:44

Wie schon erwähnt kenne ich das Problem nur bei der Deutschen Bank.
Selbst als ich dort angerufen habe und dem zuständigen Sachbearbeiter die Kontonummer durchgab, weigerte er sich, die Pfändung anzuerkennen und bestand auf einen neuen PfÜb.
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#16

17.08.2011, 14:33

Ich kleb mir grad den Mund zu, damit ich hier keine weiteren Kommentare bzgl. des DS hier mache...
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strecki

#17

04.11.2013, 16:43

Hallo Ihr Lieben,
bin gerade mega gefrustet !!
Ich habe VZV und Pfüb am 14.08. erstellt und eingereicht. Im Nachgang habe ich eine Auskunft bei der CR eingeholt und diese in Xfacher Ausfertigung am 26.08.13 an das LG Dresden versandt mit der Bitte:
1. Die Zustellung an DS 3 kann unterbleiben, wurde als Rücknahme gewertet ist Ok.
2. die CR-Auskunft mit neuer Adresse und Geburtsdatum dem Pfüb beizuheften.

2. ist, wie ich jetzt feststellen musste (nach Rückgabe PFÜB durch DS am 29.10.13!!) nicht passiert.
Auch toll oder ?
Antrag unter Hinweis auf VZV 14.08.13; erlassen 16.9.13, ausgefertigt 02.10.13, zugestellt 28.10.13 !! Soll ich mich jetzt daran gewöhnen ??

Die DSin gibt in Ihrer DS-Erklärung an, dass mit den gemachten Angaben keine Geschäftsverbindung festgestellt werden konnte und hat mir den Pfüb zurückgeschickt.
Was jetzt ?
Muss ich tatsächlich einen neuen PFÜB beantragen ?

Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir erklärt, dass die angegebene Adresse nicht korrekt ist. Was ich inzwischen auch weiß. Der Rechtsanwalt der Schuldnerin hat noch am 30.08.2013 unter der im Pfüb genannten Adresse "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung" gestellt.

Kann ich evt. versuchen denn Pfüb nochmals zustellen zu lassen, unter Beiheftung und Verweis auf die CR-Auskunft ?

Wer kann helfen ?? :?
strecki

#18

14.11.2013, 10:06

strecki hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
bin gerade mega gefrustet !!
Ich habe VZV und Pfüb am 14.08. erstellt und eingereicht. Im Nachgang habe ich eine Auskunft bei der CR eingeholt und diese in Xfacher Ausfertigung am 26.08.13 an das LG Dresden versandt mit der Bitte:
1. Die Zustellung an DS 3 kann unterbleiben, wurde als Rücknahme gewertet ist Ok.
2. die CR-Auskunft mit neuer Adresse und Geburtsdatum dem Pfüb beizuheften.

2. ist, wie ich jetzt feststellen musste (nach Rückgabe PFÜB durch DS am 29.10.13!!) nicht passiert.
Auch toll oder ?
Antrag unter Hinweis auf VZV 14.08.13; erlassen 16.9.13, ausgefertigt 02.10.13, zugestellt 28.10.13 !! Soll ich mich jetzt daran gewöhnen ??

Die DSin gibt in Ihrer DS-Erklärung an, dass mit den gemachten Angaben keine Geschäftsverbindung festgestellt werden konnte und hat mir den Pfüb zurückgeschickt.
Was jetzt ?
Muss ich tatsächlich einen neuen PFÜB beantragen ?

Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir erklärt, dass die angegebene Adresse nicht korrekt ist. Was ich inzwischen auch weiß. Der Rechtsanwalt der Schuldnerin hat noch am 30.08.2013 unter der im Pfüb genannten Adresse "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung" gestellt.

Kann ich evt. versuchen denn Pfüb nochmals zustellen zu lassen, unter Beiheftung und Verweis auf die CR-Auskunft ?

Wer kann helfen ?? :?
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#19

14.11.2013, 10:57

Ich würde an die Bank schreiben, unter Beifügung des Pfüb und der Auskunft, dass nunmehr folgende Adresse für den Schuldner ermittelt wurde.
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