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Eintragungshindernisse Zwangssicherungshypothek

Verfasst: 14.07.2011, 09:36
von gabrielle
Hallo,

bin gerade dabei, eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen. Die Beträge habe ich wie folgt angegeben:

Hauptforderung 16.773,79 Euro
nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
hieraus seit dem 17.02.2007 (gem. Forderungsaufstellung) 3.424,22 Euro
bisherige Kosten der Zwangsvollstreckung
(gem. Forderungsaufstellung) 1.263,80 Euro

Jtzt bekomme ich vom Gericht den Hinweis, dass

Zinsen aus dem Titel werden grundsätzlich als Nebenforderung im Grundbuch eingetragen. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 08.01.2009 ist die Eintragung kapitalisierter Zinsen nur insoweit zulässig, als diese bereits im Titel kapitalisiert sind. Um entsprechende Antragsänderung wird gebeten.

Was in Gottes Namen wollen die nur von mir? Mein Antrag lautete:

wegen der nachstehend berechneten Forderung auf dem oben bezeichnen ...Miteigentums-Anteil zu 1/2 des Schuldners zugunsten der Gläubigerin verzinslich eine Zwangssicherungshypothek einzutragen:

Könnt ihr mir helfen?

LG
gabrielle

Re: Eintragungshindernisse Zwangssicherungshypothek

Verfasst: 14.07.2011, 09:51
von sanne61
Hallo,

die Zinsen werden nur so angegeben wie tituliert - also ... 5 % über dem Basiszinssatz
hieraus seit dem 17.02.2007...

Du musst sie nicht ausrechnen!

Ich wünsch Dir noch einen schönen Tag!

Gruß aus Berlin - Moni

Re: Eintragungshindernisse Zwangssicherungshypothek

Verfasst: 14.07.2011, 10:03
von gabrielle
:thx