Grundbuchauszug - hat ein RA ein berechtigtes Interesse?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

13.07.2011, 12:28

Hallo zusammen,

wenn wir eine WEG verklagen wollen auf Schadendsersatz und Schmerzensgeld und dazu vorher Einsicht in das Grundbuch nehmen wollen - ist das möglich? Hat man als Rechtsanwalt ein berechtigtes INteresse nach § 12 GBO? VOllmachten der Eigentümer etc. haben wir natürlich nicht. Kann ich trotzdem irgendwie ein berechtigtes Interesse begründen?

Gruß
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mücki
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#2

13.07.2011, 13:52

Der RA hat kein generellen Auskunftsanspruch. Ich stelle mir das sowieso problematisch vor, weil die WEG ja nicht Eigentümerin ist, sondern die einzelnen WEG-Mitglieder.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#3

13.07.2011, 14:30

Genau, uns geht es darum, dass wir wissen wer genau Eigentümer ist, damit wir wissen, wen wir verklagen müssen. Deshalb wollen wir ja ins Grundbuch einsehen.
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Pepsi
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#4

13.07.2011, 14:34

warum schilderst du dem Grundbuchamt das nicht genau so
oder du hast einen netten Notar, der dir den auch so gibt
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#5

13.07.2011, 15:04

ja das mit dem Grundbuchamt hatte ich auch so vor, wollte mir nur vorher noch mal vergewissern. Wie meinst Du das mit dem Notar. Wir haben in hiesiger Kanzlei leider keinen Notar, der ja ein berechtigtes Interesse haben könnte.....
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#6

13.07.2011, 15:09

Nun, aber vielleicht kennt ihr einen der Kanzlei "befreundeten" Notar oder einer der Anwälte kennt einen gut.
Manchmal klappt es aber auch dann nicht, weil die Kosten für die Einsicht keiner Akte beim Notar zugeordner werden können und dann gibts Ärger "von oben", so wurde es uns mal erklärt.

Ach, waren das noch Zeiten für die Vollstreckung, als hier zwei Notare tätig waren...*träum
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Lämmchen
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#7

13.07.2011, 15:12

Der Notar kann sich aber riesigen Ärger einhandeln, wenn er aus "Freundschaft" einfach mal einen GB-Auszug zieht. :roll: Bei unseren Notaren sind solche Freundschaftsdienste nicht drin, weil die Revisorin schon mal genauer hinschaut, zu welcher Akte welche Auszüge gezogen worden sind.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#8

13.07.2011, 17:18

Dann bleibt mir wohl nur zu hoffen, dass das Grundbuchamt mir wohl gesonnen ist und meiner Argumentation folgt....

Trotzdem :thx
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Zonnie
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#9

13.07.2011, 17:25

Aber wenn ihr die einzelnen Wohnungseigentümer herausfinden wollt, dann müsstet ihr ja x Grundbuchauszüge einholen (je nachdem wieviele Eigentumswohnungen vorhanden sind), da die doch alle in Sondereigentum aufgeteilt werden.

Da ist es doch viel einfacher sich an die Hausverwaltung zu wenden und diese zu bitten, eine aktuelle Eigentümerliste zu übersenden
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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#10

13.07.2011, 17:32

Ohh, das wir mir so nicht klar, ich dachte, da ich ein Haus habe, sind in dem Grundbuch alle Wohnungseigentümer verzeichnet....?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Verwalter die EIgentümerliste rausrückt.....da wir mit diesem bereits korrespondiert haben und er ja weiß, woraus es hinausläuft! Da wär er ja schön dumm, mir die Eigentümerliste zuzusenden oder? Verpflichtet wird er dazu sicherlich nicht sein.....
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