GV zieht Komplettforderung ein, Auftrag war Teilbetrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#51

13.07.2011, 14:50

gkutes hat geschrieben:Wenn man so erpicht auf die Gebühren ist, dann sollte man gleich die gesamte Forderung vollstrecken.
So sieht das nämlich aus! Das ist m. E. auch eine sehr gute Werbung für die Kanzlei, wenn der Mandant sagen kann: "Ich wollte xy meiner eigentlichen Forderung und durch die Tätigkeit der Kanzlei zz habe ich xyz bekommen. Diese Kanzlei kann ich dir empfehlen!"

Das ist mehr wert, als sich über 100,-- €, die mir nicht zustehen, die ich nicht verdient habe, zu mokieren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#52

13.07.2011, 15:01

Pepples hat geschrieben:Allenfalls würde ich evtl. bei den GV-Kosten meckern, wenn die nach dem vollen Wert berechnet wurden, wobei die der Schuldner ja eh gezahlt hat, also wär mir das dann auch egal. :mrgreen:
Die GV-Kosten sind, egal ob die Forderung 100,00 € oder 1.000.000,00 € beträgt, immer gleich hoch!
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#53

13.07.2011, 15:06

H.Stummeyer hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Allenfalls würde ich evtl. bei den GV-Kosten meckern, wenn die nach dem vollen Wert berechnet wurden, wobei die der Schuldner ja eh gezahlt hat, also wär mir das dann auch egal. :mrgreen:
Die GV-Kosten sind, egal ob die Forderung 100,00 € oder 1.000.000,00 € beträgt, immer gleich hoch!
wieder was gelernt 8) :thx
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Degi1986
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 14.01.2009, 18:50
Software: RA-Micro
Wohnort: Heinsberg

#54

25.07.2011, 14:00

Ist echt lustig, wie man sich hier aufregt.. :D

Ich kann nur sagen, freu dich doch, dass die Forderung komplett bezahlt wurde, weil DU durch die gesamte Zahlung nicht wieder einen neuen Auftrag erteilen musstest und Dir somit Arbeit erspart wurde.. :)

Bei der Zahlungsmoral der Leute würd ich ehr nen Sekt aufmachen.. ;)

LG
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#55

26.07.2011, 07:02

1. Seid dankbar, daß der Schuldner erst im Zwangsvollstreckungsverfahren gezahlt hat. Hätte er gleich gezahlt, gäbe es überhaupt keine Gebühren.
2. Dem Schuldner ist es stets gestattet, die komplette Forderung zu begleichen.
3. Der GV handelt nicht pflichtwidrig, wenn er bei einer geltend gemachten Teilforderung den kompletten Betrag annimmt und an den Gläubiger weiterleitet.
4. Ist es das Ziel der Zwangsvollstreckung, möglichst hohe Gebühren einzuspielen oder dem Gläubiger möglichst schnell seine Forderung beizutreiben?
Alexandra1976
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 03.09.2010, 09:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte in Erwerbsminderungsrente
Software: RA-Micro
Wohnort: Frechen

#56

06.09.2011, 14:26

hmm, ich wär froh, würden manche Gerichtsvollzieher mal von sich aus die Initiative ergreifen und nicht nur stupide nach "Vorgabe" des Gläubigervertreters handeln ... Als wäre es nicht schon schwer genug, Forderungen im Wege der ZV beizutreiben. Jetzt regen sich hier Kollegen/Kolleginnen schon auf, wenn ein GV zwar entgegen dem Auftrag, jedoch in guter Absicht und natürlich kostensparend, die komplette Forderung beitreiben. Wenn es der Kanzlei so schlecht geht, daß man sich schon wegen 100,00 € Gebühren so echauffiert, würde ich mir ernsthaft eine neue Anstellung suchen *kopfschüttel*
Benutzeravatar
SonicEvil
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 02.10.2009, 13:40
Software: Advoware

#57

09.09.2011, 11:16

Die GV-Kosten sind, egal ob die Forderung 100,00 € oder 1.000.000,00 € beträgt, immer gleich hoch!
Ist es wirklich so? Auch bei einem Kombi?
Dann wäre es doch wirtschaftlich sinnvoller bei eigenen Sachen gegen ehemalige Mandanten wegen offenen RA-Gebühren keinen Teilauftrag zu erteilen, oder? Weil Mandant sind wir ja selbst und ein "Nachteil" wegen RA-Gebühren kann uns ja dann nicht entstehen, gell?
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#58

09.09.2011, 11:34

SonicEvil hat geschrieben:
Die GV-Kosten sind, egal ob die Forderung 100,00 € oder 1.000.000,00 € beträgt, immer gleich hoch!
Ist es wirklich so? Auch bei einem Kombi?
Dann wäre es doch wirtschaftlich sinnvoller bei eigenen Sachen gegen ehemalige Mandanten wegen offenen RA-Gebühren keinen Teilauftrag zu erteilen, oder? Weil Mandant sind wir ja selbst und ein "Nachteil" wegen RA-Gebühren kann uns ja dann nicht entstehen, gell?
Die Gebühr für eine erfolglose Pfändung (KV 604) beträgt immer 12,50 € und die Gebühr für die Abnahme der EV (KV 260) immer 30,00 €, egal wie hoch die Forderung ist. Leider.
Benutzeravatar
SonicEvil
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 02.10.2009, 13:40
Software: Advoware

#59

09.09.2011, 11:47

:thx

Mal wieder was gelernt was ich meinem Chef sagen kann zur Gebührenoptimierung in der Kanzlei...
rosa

#60

09.09.2011, 19:32

wie geilo, ich hab mir überlegt, ich verklag den GVZ auch auf Schadensersatz, weil:
Der Mandant hätte nach teilweiser Vollstreckung mit der Restforderung ja auch in meine Kanzlei kommen können und mich mit der Beitreibung der Restforderung beauftragen können, daher habe ich jetzt ja Verlust :shock:
Antworten