Hallo liebe Foris,
ich habe ein Problem mit einer Forderungsanmeldung. So etwas kommt bei uns so selten vor, dass ich jedes Mal aufs neue ins Straucheln komme. Bei uns weiß keiner so richtig Bescheid und meine Verwirrung steigt.
Folgender Fall:
Mandant x wird von Firma y beschäftigt. Seit März hat er kein Gehalt mehr bekommen.
Am 10.05. ging er zum Amtsgericht und stellt einen Antrag auf Insolvenzeröffnung über das Vernögen der Firma y, da er weiß, dass sie nichts mehr zahlen kann. Das Insolvenzverfahren wird mit Beschluss vom 14.06.2011 eröffnet.
Ich möchte jetzt die jeweiligen Gehälter anmelden (Fristende 22.07.)
Ich komme durcheinander mit den Daten Insolvenzeröffnung, Fälligkeit usw. Mein Kollege meinte, ich haue alles durcheinander und muss das losgelöst von Fälligkeit, etc. betrachten. Mein Kollege meinte, dass man normalerweise alles Gehälter bis zur Kündigung geltend macht. Hier liegt aber noch keine Kündigung vor. Bis welchem Datum kann ich die Forderungen dann anmelden? Alle die, die fällig sind oder welche??
Ich habe in meinem Entwurf Folgendes eingetragen:
Gehalt März (+ Zinsen), April (+ Zinsen), Mai (+ Zinsen) und Juni (da bei Fristablauf Juli noch nicht fällig ist + Zinsen bis 13.07.), außerdem unsere vorgerichtlichen Kosten für die Aufforderung zur Zahlung (Schreiben erfolgte am 03.05.)
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu wirr ausdrückt und ihr könnt mir helfen
Vielen Dank.
Forderungsanmeldung Gehalt
- mücki
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Der Zeitraum müsste eigentlich vom Insolvenzausfallgeld abgedeckt sein, das zahlt das Arbeitsamt und du bräuchtest gar keine Forderung anzumelden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Du kannst anmelden: Gehälter März/April/Mai + jew. Zinsen (aber nur bis InsoEröffnung!) und Gehalt 01.06. bis 13.06. (Zinsen dürften dafür ja noch nicht angefallen sein). Wenn euer Mandant noch nicht gekündigt wurde und weiterhin seiner Arbeit nachgeht, wäre das Gehalt ab 14.06. Masseverbindlichkeit, also vorab vom Insolvenzverwalter aus der Masse zu zahlen.
Wichtig ist, den Mandanten zusätzlich zur Arbeitsagentur zu schicken, damit er einen Antrag auf Insolvenzgeld stellt. Er hätte einen Anspruch für den Zeitraum 14.03. bis 13.06.
Wichtig ist, den Mandanten zusätzlich zur Arbeitsagentur zu schicken, damit er einen Antrag auf Insolvenzgeld stellt. Er hätte einen Anspruch für den Zeitraum 14.03. bis 13.06.
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Im Insolvenzverfahren können nur Zinsen, die bis Insoeröffnung angefallen sind, angemeldet werden. Und hinsichtlich des Juni-Gehalts war der AG ja noch nicht im Verzug.
Bitte bei dem Mdt. noch mal nachfragen, warum er angeblich keinen Anspruch auf Insolvenzgeld hat. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, wo das der Fall ist, und es sollte mich wundern, wenn euer Mdt. darunterfällt. Für den Antrag auf Insolvenzgeld gibt es eine Ausschlussfrist (2 Monate ab Insolvenzeröffnung), daher bitte also dringend nachfragen.
Bitte bei dem Mdt. noch mal nachfragen, warum er angeblich keinen Anspruch auf Insolvenzgeld hat. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, wo das der Fall ist, und es sollte mich wundern, wenn euer Mdt. darunterfällt. Für den Antrag auf Insolvenzgeld gibt es eine Ausschlussfrist (2 Monate ab Insolvenzeröffnung), daher bitte also dringend nachfragen.