Zusammenrechnung Einkünfte und Untermiete

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gabrielle
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#1

17.06.2011, 10:50

Habe einen Schuldner, der im VV angegeben hat, über ein monatliches Einkommen von 1.000,00 brutto zu verfügen und Untermiete von zwei Untermietern zu erhalten. Zwischenzeitlich habe ich einen Pfüb auf das Einkommen gemacht und auf die beiden Untermieter. Die Lohnabrechnungen liegen mir vor. Der GVZ hat mir nun mitgeteilt, dass die beiden Untermieter nicht zu ermitteln seien unter dieser Anschrift.

Ich habe nun noch die Kontoverbindung des Schuldners vorliegen. Kann ich nun einen Pfüb auf die Bank machen, um von dort zu pfänden? Muss ich da die Zusammenrechnung der Einkünfte betragen? Bin total verwirrt. Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen?

LG
gabrielle
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Liesel
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#2

17.06.2011, 10:52

Konto dicht machen! Zusammenrechnungsantrag mußt du nicht stellen, da es keinen pfändungsfreien Betrag bei einer Kontenpfändung gibt.
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gabrielle
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#3

17.06.2011, 10:58

:thx
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