Schuldner möchte Raten zahlen und zahlt doch nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane1985
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#1

15.06.2011, 11:25

Hey Hallo,

der Schuldner möchte nachdem nunmehr die ZV in die Wege geleitet wurde, die Forderung in Raten abzahlen. Doch leider konnte ich bis heute keine Zahlungseingang verzeichnen.

Ich würde den Schuldner jetzt nochmal anschreiben und androhen das er dadurch "strafrechlich in Erscheinung" getreten ist usw..

Habt ihr ein aussagekräftiges Muster für mich??

Danke im Voraus..
Juliane
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Liesel
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#2

15.06.2011, 11:27

Juliane1985 hat geschrieben:Ich würde den Schuldner jetzt nochmal anschreiben und androhen das er dadurch "strafrechlich in Erscheinung" getreten ist usw..
Verstehe ich nicht.
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Goldlöckchen

#3

15.06.2011, 11:27

Weshalb sollte er strafrechtlich in Erscheinung getreten sein?
Muupsi
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#4

15.06.2011, 11:28

Lass doch die Zwangsvollstreckung einfach weiterlaufen. Ich würde mir keine zusätzliche Arbeit machen und den Schuldner wegen der ausgebliebenen Raten anschreiben. Kostet nur unnötig Arbeitszeit und Porto.
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Grübchen
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#5

15.06.2011, 11:29

Hast du die ZV zurückgenommen?

Ich mache das immer so, wenn ich ZV eingeleitet habe, sage ich dem Shculdner er kann innerhalb von einem halben Jahr an den GVZ die Raten zahlen. Da steckt mehr Druck hinter und Du musst dich nicht kümmern. Zahlt er nicht macht der GVZ weiter. So musste Du immer raten wann die Raten kommen.

Was Du mit einem Schreben meinst, das er nun strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, verstehe ich nicht wirklich
LG Grübchen
aculita
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#6

15.06.2011, 11:39

Grübchen hat geschrieben:Ich mache das immer so, wenn ich ZV eingeleitet habe, sage ich dem Shculdner er kann innerhalb von einem halben Jahr an den GVZ die Raten zahlen. Da steckt mehr Druck hinter und Du musst dich nicht kümmern. Zahlt er nicht macht der GVZ weiter. So musste Du immer raten wann die Raten kommen
Ha!
Das muß ich bei 2 GVZ hier auch immer! Einen Monat kommen sie, den nächsten nicht. Selbst auf meine Anfrage, ob denn nun mit einem monatlichen Zahlungseingang zu rechnen sei, kommt nichts!

Ich weiß echt nicht mehr, was ich machen soll!
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Goldlöckchen

#7

15.06.2011, 11:42

Bei manchen GV´s funzt es, ohne dass man sich jeden Monat eine WV machen muss, bei anderen funktioniert es gar nicht. Fall von Berufsverfehlung würde ich da sagen.

Sitze auch gerade über einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber das nur so nebenbei.
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Juliane1985
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#8

15.06.2011, 11:46

iIh war mal bei einem Seminar in Berlin in welchen die anderen Refas immer die Schuldner angeschrieben hatten: ".. da Sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind..., ... sollte ich bis zum ... keinen Zahlungseingang verzeichnen, werde ich eine Strafanzeige ... beantragen..." Die Refas meinten, das zieht immer, obwohl das ja nicht stimmt mit strafrechtlich in Erscheinung getreten.
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#9

15.06.2011, 11:47

Juliane1985 hat geschrieben:iIh war mal bei einem Seminar in Berlin in welchen die anderen Refas immer die Schuldner angeschrieben hatten: ".. da Sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind..., ... sollte ich bis zum ... keinen Zahlungseingang verzeichnen, werde ich eine Strafanzeige ... beantragen..." Die Refas meinten, das zieht immer, obwohl das ja nicht stimmt mit strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Über so ein Schreiben würde ich als Schuldner nur schmunzeln.
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Goldlöckchen

#10

15.06.2011, 11:54

Abgesehen davon ist es Nötigung, dem Schuldner wortwörtlich mit einer Strafanzeige zu drohen. Und Lügen ist halt meist kein Straftatbestand. Zumindest nicht, wenn es um nicht gezahlte Raten geht.
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