Drittschuldner ...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alexandra1976
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#1

11.06.2011, 19:00

Ihr Lieben,

mein "geliebter" Schuldner ist Autor, freier Journalist und hat nun vor einiger Zeit ganz offensichtlich ein Buch geschrieben. Natürlich wurde sofort nach Kenntnis dieses Umstandes ein Pfüb betreffend Honorare des Verlages gestellt. Verlag (scheint ein 1-Mann-Betrieb zu sein) teilt nun mit, daß keine Forderung bestünde. WAS bitte soll ich davon halten? Der Schuldner schreibt und veröffentlicht doch kein Buch, um dann nix damit zu verdienen?! Irgendwie muß der sein Hobby (Tauchen in Ägypten) doch finanzieren ... dieser Mann ärgert mich schon seit Jahren und keine der ganzen Strafanzeigen haben irgendwas gebracht. Echt ärgerlich ... habt Ihr ne Idee, wie ich über den Verlag an die Kohle rankomme? Mich ärgerts besonders deshalb, weil mir mein Chef nen netten Anteil versprochen hat, wenn da mal was kommt ... Für Hilfe wäre ich echt dankbar, da ich die Akte seit 2002 in Bearbeitung hab und endlich ad acta legen möchte.
Jupp03/11

#2

11.06.2011, 19:17

Wahrscheinlich ist dein Schuldner Inhaber des Verlags.
Im übrigen:
Ich hab noch ältere Akten, so Mitte 70, letztes Jahrhundert :mrgreen:
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#3

11.06.2011, 19:19

Es kann auch sein, daß der Verlag die Kosten für die Herstellung und Vermarktung übernommen hat und mit den Verkaufserlösen verrechnet.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

11.06.2011, 19:24

aber von irgendwas muß der Schuldner doch leben ... und für August 2011 ist das nächte Buch schon angekündigt vom Verlag. Ich kann das einfach nicht glauben, denn der Schuldner lebt in Saus und Braus, aber er ist einfach nicht zu packen. Und irgendwann müßten die Kosten für Herstellung und Vermarktung ja auch gedeckt sein, so daß dem Schuldner selbst Geld zusteht. Aber selbst wenn der Verlag vorerst verrechnet: kann er das denn so einfach, wenn eine Pfändung ins Haus flattert? Ist das so zu sehen wie bei ner Bank, die evtl. eigene Forderungen hat und diese bevorrechtigt ist?
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#5

11.06.2011, 19:27

Wenn das so sein sollte, werden die eine Abtretung im Vertrag haben. Dafür müßtest du den Vertrag haben.

EV schon geleistet? Sonst würde ich bezüglich dieses Punktes ergänzen lassen und mir die Verträge vorlegen lassen.
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#6

11.06.2011, 19:31

@ Jupp, glaub ich eher weniger. Mein Schuldner sitzt in Köln, der Verlag in Oldenburg.
Ernie

#7

13.06.2011, 17:32

Es gibt auch Bücher, die nicht in Auflage erscheinen, sondern nur bei ausdrücklicher Bestellung (books on demand). Hier ist es oftmals so, dass der Verlag das Buch zwar unter seiner Flagge veröffentlicht, aber der Autor zunächst die Kosten vorstreckt und bei Verkauf dann den Erlös bekommt...
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