Hallo bin mir nicht ganz sicher und zwar habe ich einen Vergleich. Bisher haben wir nur eine Abschrift des Protokolls bekommen, mein Chef sagt man das dieses auch beglaubigen und von Anwalt zu Anwalt zustellen aber das ist doch kein Titel!!! Voraussetzung heißt ja Titel, Klausel, Zustellung
Also muss ich doch auf die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs warten und diese zustellen oder lieg ich falsch.
Bitte um schnelle Antworten
Vielen Dank
Vollstreckungsvoraussetzung von Vergleichen
- Loki
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Das Thema wurde schon mehrfach im Forum diskutiert. Versuch mal noch was über die Suchfunktion zu finden.
Ansonsten seht in § 750 ZPO nicht, dass die Klausel zugestellt werden muss. D. h. du kannst auch deine Ausfertigung zustellen lassen und in der Zeit auf die vollstreckbare warten.
Ansonsten seht in § 750 ZPO nicht, dass die Klausel zugestellt werden muss. D. h. du kannst auch deine Ausfertigung zustellen lassen und in der Zeit auf die vollstreckbare warten.
Welche Zustellkarte? Ich schreibe jetzt ein Schreiben ganz normal Vergleich von Anwalt zu Anwalt zustellen also in meinem Fall Beglaubigte Abschrift des Protokolls des Vergleichs + Zustellungsurkunde und EB. Oder das erstmal nicht? Danke
- Frau Cindy
- Foreno-Inventar
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Bei Loki heißt das EB Zustellkarte oder?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Die Zustellungskarte ist dasselbe wie ZU und EB.
Genau so machst du das.Maya82 hat geschrieben:Ich schreibe jetzt ein Schreiben ganz normal Vergleich von Anwalt zu Anwalt zustellen also in meinem Fall Beglaubigte Abschrift des Protokolls des Vergleichs + Zustellungsurkunde und EB.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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huhu.
wir haben bereits eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs und ich möchte jetzt von Anwalt zu Anwalt zustellen.
Muss ich da das Original anfügen oder reicht eine Kopie?
Problem: Original ist bereits zum Arbeitsgericht wg ZV geschickt.
lg
wir haben bereits eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs und ich möchte jetzt von Anwalt zu Anwalt zustellen.
Muss ich da das Original anfügen oder reicht eine Kopie?
Problem: Original ist bereits zum Arbeitsgericht wg ZV geschickt.
lg