Hallo zusammen,
hab hier ein kleines problem und in der suchfunktion nichts passendes gefunden!
Das Urteil ist rechtskräftig bzw. auch bereits bezahlt v. Gegner. Jetzt soll ich den KFB vollstrecken und folgender Satz steht in dem KFB:
"Der Klagepartei hat das Gericht gestattet, die ZV gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagtenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jweils zu vollstreckenden Betrages leistet."
Brauch ich jetzt einen Rechtskraftvermerk für den KFB oder nicht?? Der Satz verwirrt mich total!!!
Vollstreckbare Ausfertigung habe ich vom KFB und er wurde auch schon lang an die Gegenseite zugestellt.
Dankeschön!
Liebe Grüße
Mona
KFB rechtskraftvermerk ?? urteil rechtskräftig
- LuzZi
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Wenn du die vollstreckbare Ausfertigung hast, dann steht da hinten drauf (oder auf der Rückseite oder wo auch immer) dass "vorstehende vollstreckbare Ausfertigung dem ... zum Zwecke der ZV erteilt wurde. Dem ... wurde der KfB am ... zugestellt."
Hab den Satz bzgl. der Sicherheitsleistung in einem KfB noch nie gesehen. Dürfte für dich aber wohl uninteressant sein, da dieser Satz sowieso nichts mit der Zustellung zutun hat.
Hab den Satz bzgl. der Sicherheitsleistung in einem KfB noch nie gesehen. Dürfte für dich aber wohl uninteressant sein, da dieser Satz sowieso nichts mit der Zustellung zutun hat.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Hatte ich vor kurzem auch und musste den KfB noch mal ans Gericht schicken. Das Gericht hat dann vermerkt, dass das zugrunde liegende Urteil rechtskräftig ist.
Bei mir stand aber folgendes:
"Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar."
Setz dich doch einfach mit dem Gericht in Verbindung, wenn du dir sicher sein willst!
Bei mir stand aber folgendes:
"Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar."
Setz dich doch einfach mit dem Gericht in Verbindung, wenn du dir sicher sein willst!
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dankeschö erstmal, aber das meine ich nicht.
wenn der kfb bzw. das urteil vorläufig vollstreckbar ist gegen sicherheitsleistung dann kann man nicht einfach vollstrecken!!!! Dann muss sicherheit geleistet werden oder die rechtskraft abgewartet werden und ein rechtskraftvermerk eingeholt werden!
Ich weiß eben nur nicht ob ich auch bei diesem zusatz einen rechtsfkraftvermerk brauch!!!??? hilfe!
wenn der kfb bzw. das urteil vorläufig vollstreckbar ist gegen sicherheitsleistung dann kann man nicht einfach vollstrecken!!!! Dann muss sicherheit geleistet werden oder die rechtskraft abgewartet werden und ein rechtskraftvermerk eingeholt werden!
Ich weiß eben nur nicht ob ich auch bei diesem zusatz einen rechtsfkraftvermerk brauch!!!??? hilfe!
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Ich kenne das auch nur so, dass auf dem KFB vermerkt wird: "Das zu Grunde liegende Urteil ist rechtskräftig seit..." Denn sonst müsstest Du - der KFB folgt da immer dem Urteil - wirklich erst hinterlegen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Hast Du noch eine Kopie des rechtskräftigen Urteils vorliegen? Wenn ja, dann an den KFB tackern und schon hast Du den Beweis geführt!
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ich hatte folgendes ans Gericht geschickt:
überreichen wir die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit der Bitte, die Rechtskraft des dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegenden Urteils zu bescheinigen.
DAs hatte ich in einem anderen Beitrag entnommen. jetzt rief das Gericht an, dass bei einem KFB kein Rechtskraftvermerk erteilt wird.
Also für die Zukunft weiß ich jetzt, dass ich einfach das Urteil mit rechtskraftvermerk brauch und dann zusammen mit dem KFB vollstrecken kann bzw. als nachweis wie Ernie schon geschrieben hat. *gg*
Dankeschön.
überreichen wir die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit der Bitte, die Rechtskraft des dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegenden Urteils zu bescheinigen.
DAs hatte ich in einem anderen Beitrag entnommen. jetzt rief das Gericht an, dass bei einem KFB kein Rechtskraftvermerk erteilt wird.
Also für die Zukunft weiß ich jetzt, dass ich einfach das Urteil mit rechtskraftvermerk brauch und dann zusammen mit dem KFB vollstrecken kann bzw. als nachweis wie Ernie schon geschrieben hat. *gg*
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- NORTHERN DINO
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Der Ausspruch der SL oder die so genannte Befugung (Abwendungsbefugnis) ist immer in den KFB mit aufzunehmen, wenn der KFB vor der RK des Urteils erlassen wird. Daher sollte es kein Problem sein - so wird es bei uns gemacht - auf Anfrage einen RK-Stempel auf den KFB gedrückt zu bekommen und alle Klarheiten sind beseitigt.
~ Grüßle ~
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