Was ist sinnvoller, Pfüb oder Abtretung

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Picobaby
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#1

01.06.2011, 13:12

Hallo ihr Lieben,

habe eine Frage:

Mandant möchte seinen Schuldner, gegen welchen er eine hohe Forderung hat, in seine Firma einstellen. Der Schuldner hat Mandanten angeboten, sodann monatlich 300,00 auf die Forderung zu bezahlen.

Problem: Beim letzten Arbeitgeber des Schuldners hatte Finanzamt gepfändet. Der Schuldner hat seine Arbeitsstelle gekündigt und möchte nun bei unserem Mandanten anfangen.
Da wir ja wissen, dass der Schuldner bei unserem Mandanten zum 01.07. anfängt, möchte mein Chef den Arbeitslohn pfänden. Allerdings hat er nun Angst, dass ihm FA dazwischen funkt. Er fragt mich nun, ob es sinnvoller ist eine Abtretung zu machen oder ob der Pfüb reicht?

Ich bin leider überfragt... Spontan hätte ich zum Pfüb tendiert. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das FA einen "besseren Rang" bekommen kann, obwohl wir zuerst gepfändet haben. FA ist ja so 'ne "Specialbehörde"...

Wäre über Anregungen und Ideen dankbar...

LG
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

[i][b]Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst Du oh Mensch sei Sünde, mein Hund bleibt mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.[/b][/i]
Goldlöckchen

#2

01.06.2011, 13:17

Eine Abtretung macht m.E. mehr Sinn, weil der abzutretende Betrag frei festgelegt werden kann und somit höher sein kann, als der monatlich pfändbare Betrag.

Bei einem Pfüb läuft man immer Gefahr, dass vorrangige Pfändungen (Unterhalt) möglich sind. Vorrangige Pfändungen greifen bei einer Abtretung - soweit ich weiß - nicht . Das müsstest Du aber nochmal prüfen.
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#3

01.06.2011, 13:30

Hi Rapunzel,

vielen Dank für Deine Antwort.

Schuldner ist weder verheiratet noch unterhaltspflichtig - soweit schon mal gut. Ich hab halt Angst, dass mir das FA einen Strich durch die Rechnung macht und mich von meinem 1.-Rang-Trohn runterschmeisst. Geht das überhaupt?

Schuldner und Mandant sind sich einig, dass monatlich 300,00 bezahlt werden bzw. gepfändet, entsprechend hoch wird dann wohl auch das Einkommen festgelegt.

Abtretung dann noch immer besser als Pfüb?
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Goldlöckchen

#4

01.06.2011, 13:34

Also vorrangig ist das FA nicht - zumindest fällt mir jetzt kein Grund ein.

Wie lange würde der Schuldner denn zahlen müssen?
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#5

01.06.2011, 13:41

Viele, viele Jahre. Die Forderung ist schon im hohen fünfstelligen Bereich anzusiedeln. Mir persönlich wäre das zu unsicher... Ich würd meinen eigenen Schuldner nicht einstellen. Aber naja, Mandant will das so.

Wie formuliere ich eine Abtretung? Hab ich noch nie gemacht :oops:
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#6

01.06.2011, 13:42

Gefühlsmäßig würde iahc auch zur Abtretung tendieren. da kann man mehr ohne Beschränkungen vereinbaren.
Namaste
Goldlöckchen

#7

01.06.2011, 13:50

Wenn er viele Jahre abbezahlt, dann Abtretung. Nur mal so hingesponnen: Schuldner lernt Frau kennen, heiratet nach 3 Monaten, kriegen ein Kind und lassen sich nach einem Jahr scheiden. Uns schon haste ne vorrangige Pfändung.



Abtretungsvereinbarung

zwischen

Herrn …………….. (Schuldner)
-nachfolgend Zedent genannt-

und


Herrn ………………….(Arbeitgeber)

-nachfolgend Zessionar genannt-


Der Zessionar hat gegen den Zedenten aus (z.B. Warenlieferungen)...… offene Forderungen in Höhe von EUR …… nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit …… zzgl. Kosten sowie EUR.

Die Hauptforderung ergibt sich aus den (z.B.) Rechnungen vom ….. – …...über insgesamt EUR …… gem. anliegendem Kontoauszug.

Der Zessionar und der Zedent sind zum ……. ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen, nach dem der Zedent beim Zessionar als Mitarbeiter (z.B. im Callcenter) angestellt ist und ein Monatsgehalt von zunächst EUR ……. brutto bezieht.

Zur Begleichung der offenen Forderungen des Zessionars kommen die Parteien über folgendes überein:

Der Zedent tritt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung seinen zukünftigen monatlichen Gehaltsanspruch in Höhe des jeweils pfändbaren Betrages an den Zessionar ab.

Der Zessionar zieht den Betrag der abgetretenen Forderung jeden Monat bereits vor Auszahlung des Arbeitsentgelts vom Nettogehalt des Zedenten ab.

Die abgetretene Forderung wird mit der offenen Forderung des Zessionars gegen den Zedenten verrechnet, wobei sie zuerst auf die laufenden Kosten und Zinsen, und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet wird.

Diese Abtretungsvereinbarung ist gültig ab dem Monat der Vertragsunterzeichnung. Sie ist zeitlich begrenzt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die oben bezeichnete Forderung des Zessionars gegen den Zedenten samt Kosten und Zinsen durch den Zedenten beglichen ist.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzen, die dem Gewollten wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Das gilt sinngemäß auch für die Ausfüllung ungewollter Regelungslücken.

Bitte noch entsprechend prüfen!
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Liesel
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#8

01.06.2011, 13:51

Eine Unterhaltspfändung ist nicht vorrangig.
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#10

01.06.2011, 13:55

Nö.
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