Kosten für Androhnung der ZV? Wie oft berechnbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Vorzimmerlöwe
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#1

01.06.2011, 11:32

Hallo,

meine Kollegin hat gerade ein Problem:

Sie hatte dem Schuldner bereits ein Schreiben mit Androhung der ZV geschickt und dementsprechend abgerechnet.

Jetzt hat der Schuldner in einer anderen Sache die EV abgegeben. Wir habn davon erfahren.

Jetzt will sie ihm ein weiteres Schreiben mit Androhung der ZV schicken. Kann sie die Kosten nochmal berechnen?

Danke Anja
Muupsi
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#2

01.06.2011, 11:41

Nicht, solange es dieselbe Angelegenheit betrifft.

Aber warum noch mal anschreiben? Von einem weiteren Androhungsschreiben wird der Schuldner sich bestimmt nicht "angeregt" fühlen zu zahlen, erst recht nicht, wenn er schon die e.V. abgegeben hat.
Wenn wir erfahren, dass Schuldner in anderen Angelegenheiten die e.V. abgegeben haben, unterbreiten wir ein Ratenzahlungsangebot in der Hoffnung, dass der Schuldner dann trotz e.V. noch zahlt. Das hat schon einige Male geklappt und ist meiner Meinung nach in solchen Fällen sinnvoller als den Schuldner mit ZV-Androhungen zu überhäufen.
schnatti2010
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#3

01.06.2011, 11:45

deine kollegin will den gleichen betrag zur zahlung auffordern? aber warum wenn er eV abgegeben hat. schaut doch dort erst rein. für die gleiche Forderung kannst du auch nur 1x abrechnen.
Vorzimmerlöwe
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#4

01.06.2011, 11:59

:thx
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