ZV-Gebühren nicht im Forderungskonto aufgeführt wegen PKH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SwaJa
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#1

29.05.2011, 20:36

Guten Abend Ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein Problem. Wir haben in einer Vollstreckungssache (wir vollstrecken Kindesunterhalt) zahlreiche PfÜB´s und ZV-Aufträge gemacht und dafür Prozesskostenhilfe bekommen. Aufgrund eines Versehens wurden aber nie die Rechtsanwaltskosten für diese Maßnahmen in das Forderungskonto gebucht, so dass diese dort nicht aufgetaucht sind. Nun wollte ich die Abrechnung der Anwaltsgebühren über PKH gegenüber der Landeskasse abrechnen. Diese möchte aber nun das entsprechende Forderungskonto sehen bzw. wissen, warum der Schuldner diese Kosten nicht ausgeglichen hat, da doch zuerst immer auf Kosten gezahlt wird. Nun habe ich ein Problem, denn ich weiß nicht, ob man das noch irgendwie gerade biegen kann.

Die Vollstreckung ist inzwischen erledigt, dies haben wir auch den Drittschuldnern mitgeteilt. Der Titel wurde ausgehändigt.

Hat noch jemand einen Rat oder einen Trick, wie wir nun trotzdem an unserre Kosten kommen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Liebe Grüße
SwaJa
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mücki
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#2

31.05.2011, 08:58

Guten Morgen,
ich würde zuerst einfach mal versuchen, den Schuldner anzuschreiben und ganz normal zu Zahlung aufzufordern, vielleicht zahlt er freiwillig.
Wenn nicht, würde ich die ZV-Kosten festetzen lassen. Damit hättet ihr zumindest nochmal einen vollstreckbaren Titel. Parallel würde ich mit Mdt. sprechen, ob Differenzkosten vorgeschossen werden können und ihr dann sagen, dass sie die nach erfolgreichem Einzug selbstverständlich erstattet bekommt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Jupp03/11

#3

31.05.2011, 09:01

mücki hat geschrieben:Guten Morgen,
ich würde zuerst einfach mal versuchen, den Schuldner anzuschreiben und ganz normal zu Zahlung aufzufordern, vielleicht zahlt er freiwillig.
Wenn nicht, würde ich die ZV-Kosten festetzen lassen. Damit hättet ihr zumindest nochmal einen vollstreckbaren Titel. Parallel würde ich mit Mdt. sprechen, ob Differenzkosten vorgeschossen werden können und ihr dann sagen, dass sie die nach erfolgreichem Einzug selbstverständlich erstattet bekommt.
Wer wäre denn da Gläubiger, nachdem die Staatskasse gezahlt hat?
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mücki
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#4

31.05.2011, 09:06

Jupp03 hat geschrieben:Wer wäre denn da Gläubiger, nachdem die Staatskasse gezahlt hat?
Die Staatskasse hat ja wohl nicht gezahlt, weil die Tilgung bereits durch den Schuldner erfolgt sein müsste, also alle wie gehabt. Oder habe ich was überlesen?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Jupp03/11

#5

31.05.2011, 09:19

stimmt, hab ich überlesen :roll:
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