Hallöchen!
Ich habe folgendes Problemchen:
Meine Kollegin hat im Jahre 2008 einen VB gegen die Schuldnerin erwirkt und einen Buchstaben im Nachnamen zuviel eingegeben. Als Beispiel: Schuldnerin heißt richtig "Müller" und im Titel steht "Müllern". Nun wollte ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Gemäß Vollstreckungsgericht steht diesem aber folgendes entgegen:
Die Bezeichnung der Schuldnerin weicht von der im Titel ab. Um Berichtigung wird gebeten. Im Falle einer Rechtsnachfolge ist eine Rechtsnachfolgeklausel mit Zustellungsnachweis vorzulegen.
Was muss ich denn jetzt machen? Wenn ich die Schuldnerim im PfÜB auch mit"Müllern" bezeichne, erkennt der Drittschuldner das vielleicht nicht an. Kann ich den Titel noch abändern lassen?
Nachname Schuldnerin im Titel falsch - Probleme beim PfÜB!
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Ich würde da beim Vollstreckungsgericht die Berichtigung des Titels beantragen, den Sachverhalt schildern, ggf. vielleicht noch eine EMA-Auskunft beifügen, dann dürfte der Titel problemlos berichtigt werden und du hast beim Pfüb keine Probleme.
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Beim Mahngericht.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das MAHNGERICHT muss den Titel berichtigen, ich würde mit "offensichtlicher Schreibfehler" § 319 ZPO formlos darum bitten.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Ggf. wird noch eine Auskunft des Melderegisters angefordert, dass dort nie jemand mit dem Namen "Müllern" gewohnt hat.
Ich hatte das Problem mal mit einem Vornamen. Wurde nach Vorlage der Auskunft des EMA vom Mahngericht geändert.
Ich hatte das Problem mal mit einem Vornamen. Wurde nach Vorlage der Auskunft des EMA vom Mahngericht geändert.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich