Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eine echt besch.... ZV-Sache auf den Tisch bekommen, bei der die Pfändung natürlich wie immer vorgestern schon erfolgt sein soll
Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein Urteil gegen 1.) die ABC GmbH & Co. KG, vertr. durch die XYZ GmbH, diese vertreten durch den GF,
2.) die DEF GmbH, vertreten durch den GF und 3.) die HIJ GmbH, ebenfalls durch GF vertreten.
Beklagte zu 2.) war bis 18.12.2009 Komplementärin der Beklagten zu 1.)
Beklagte zu 3.) ist jetzt Komplementärin der Beklagten zu 1.)
Mein Chef wünscht sich nun, dass ich die üblichen ZV-Maßnahmen einleite (Kontenpfändungen, Gerichtsvollzieher), soweit ist das kein Problem aber ich soll insbesondere die Ansprüche der Komplementärin inklusive der Haftungsansprüche gem. § 43 GmbHG pfänden.
Ich habe mir zwar die entsprechenden §§ schon durchgelesen, bin mir aber immer noch nicht schlüssig wie ich vorgehen soll, ich habe hier lediglich ein Muster für die Pfändung des Geschäftsanteils an einer GmbH und da ist von Haftungsansprüchen nun gar keine Rede.
Es wäre wirklich total super, wenn mir jemand einen (gern auch zwei oder drei ) Tipps geben könnte, wie ich vorgehen kann.
Pfändung Haftungsansprüche gem. § GmbHG
- mücki
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Falls es jemanden interessiert, ich habe einen Versuch gestartet und den Erlass eines PfÜb's beantragt, wenn der wirklich durchgehen sollte revolutiniert das für die Vorgehensweise in der ZV (zumindest wenn Schuldner eine OHG oder KG ist )
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch