Wahrnehmung eines Scheidungstermins

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
G79
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#1

23.05.2011, 14:13

Hallo an Alle

ich hätte da folgenden Sachverhalt

Wir vertreten den Antragssteller in einer Scheidungssache.... der Scheidungsantrag wurde in einem anderen Bundesland eingereicht....die Antragsgegnerin ist ebenfalls anwaltlich vertreten

unser Mandant wurde im Wege der Rechtshilfe vor dem Wohnsitzgericht angehört

Nun ist ein Termin anberaumt zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag

Für unseren Mandanten haben wir PKH beantragt, der auch bewilliigt wurde

Ich weiss, dass der Antragsstellervertreter den Termin wahrnehmen muss

Unser Problem ist nur, dass wir die Fahrtkosten bei dem Mandanten kaum geltend machen werden können, weil dieser bedürftig ist...einen Kollegen vor Ort beauftragen wird schwierig, weil eine zweite Terminsgebühr nicht abgerechnet werden kann...

Reicht es in diesem Fall denn aus, dass der Rechtsanwalt der Antragsgegnerin als einziger den Termin wahrnimmt?
G79
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#2

23.05.2011, 14:14

als kurze ergänzung...es ist eine einvernehmliche Scheidung
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#3

23.05.2011, 15:03

Ich würde vorschlagen, den PKH-Antrag zu ändern und eine Beiordnung für einen RA vor Ort als BEvollmächtigten und am Wohnort als Korrespondenz-RA zu beantragen.
Grüße - sansibar
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#4

24.05.2011, 10:15

aber am wohnort wurde auch ein termin wahrgenommen
kann es sein, dass es dann abrechnungsprobleme geben könnte hinsichtlich terminsgebühr????
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#5

24.05.2011, 10:24

Ist der Mandant zum Anhörungstermin begleitet worden und hat das die TG ausgelöst? Dann müsste das eigentlich klappen mit dem Antrag, dem Mandanten einen Terminsvertreter zusätzlich beizuordnen.
Grüße - sansibar
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#6

24.05.2011, 10:25

Nachtrag: Natürlich nicht einen Terminsvertreter, sondern: "RA.... als Hauptbevollmächtigten und RA... als Korrespondenzanwalt beizuordnen..."
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#7

24.05.2011, 10:40

ja der antragsstellervertreter hat den anhörungstermin ebenfalls wahrgenommen

also wäre der kollege vor Ort der RA als Hauptbevollmächtigter...wie geht man in so einem fall vor....einen kollegen vor ort ausfindig machen, der auch bereit ist, den termin wahrzunehmen und anschließend den ergänzenden Beiordnungsantrag stellen????
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#8

24.05.2011, 11:27

Ich würde vorab mal mit dem Richter telefonieren. Ansonsten ja, genau so. Ggf. kann auch der Kollege vor Ort Auskunft geben, wie das an "seinem" Gericht so gehandhabt wird.
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#9

26.05.2011, 09:10

G79 hat geschrieben:aber am wohnort wurde auch ein termin wahrgenommen
kann es sein, dass es dann abrechnungsprobleme geben könnte hinsichtlich terminsgebühr????
M.E. würde das auf jeden Fall Probleme geben. Für die Teilnahme am Termin zur Anhörung in Wege der Rechtshilfe entsteht m.E. keine TG.
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#10

31.05.2011, 15:17

@ Zaubermaus kann man bei Wahrnehmung eines Anhörungstermins dann überhaupt nicht abrechnen???
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