Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Emilia06
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#1

18.05.2011, 16:53

Hallo,
hatte den Eintrag mit der Sicherungshypothek.
Jetzt meint mein Chef, mann könnte auch einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen.
Wie geht das denn jetzt? Forderung beläuft sich doch nur auf ca. 1.200,00 EUR, und deswegen die Grundstücke versteigern lassen, was passiert mit dem Rest des Versteigerungserlöses, und außerdem ist das ja eine Erbengemeinschaft.
Wie stelle ich denn den Antrag auf Zwangsversteierung, Titel liegt ja vor.

Nochmals tausend Dank

Emilia
:thx
Jupp03/11

#2

18.05.2011, 16:59

Und dann kommt ein Dreizeiler vom Gericht zurück, hoffe für dich, dass dort nicht als Überschrift "Beschluss" steht. Und diesen Beschluss wird dir dein Chef dann links und rechts ...
Obwohl dieser es mit dem Knüppel verdient hat.

_________________
Schalke 04, die Liebe im Revier

hatte ich bereits zu deinem Thema Sicherungshypothek eingestellt.

Es gibt bei einer Erbengemeinschaft nix zu versteigern. Der Schuldner hat keinen im GB eingetragenen Miteigentumsanteil, der versteigert werden könnte.
Sollte ein Studierter -dein Chef- eigentlich wissen.
Emilia06
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#3

18.05.2011, 17:07

Hallo Jupp03,
dann gibt es also keine Möglichkeit über das Grundvermögen an Geld zu kommen?
Versteigerung geht nicht, Zwangshypothek geht nicht

Emilia
:thx
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mücki
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#4

18.05.2011, 17:34

Aktualisierung in deinem Beitrag Sicherungshypothek :)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Geiselmann
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#5

18.05.2011, 19:09

Hallo,

der Miterbenanteil ist zu pfänden.
Wenn keine Abfindungsbereitschaft besteht bei den Miterben kann, nach Pfändung des Miterbenanteils, die Teilungsversteigerung des Grundstücks beantragt werden.

S. Geiselmann
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