"Gegenpfändung"?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Degi1986
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#1

16.05.2011, 13:23

Hallo ihr lieben,

neue Woche und ein neues Problem.
Folgendes:

Mein Mandant hat gegen die Gegnerin einen Titelm bzw. zwei (Urteil + KfB) in Höhe von ca. 7.000,00 € zzgl. Zinsen.

Die Gegnerin hat aus einem anderem Verfahren eine Forderung von ca. 1.200,00 € gegen meinen Mandanten.

Nun vollstreckt die Gegnerin aus Ihrem Titel. Es wurde jedoch die Aufrechnung erklärt.
Der Gegenanwalt argumentiert jetzt, dass dies nicht möglich sei, da es sich um zwei verschiedene Verfahren handelt und der Titel gegen unsere Mandantschaft aus einer unerlaubten Handlung herrührt.

Mein Chef möchte jetzt, dass ich den Titel der Gegnerin einpfände.

Ich habe sowas noch nicht gehabt und frage mich jetzt, wie ich dies machen kann.
Der Mandant hat mit einer befreundeten GVZin gesprochen und die meint jetzt, dass wir einen PfÜB machen sollen, in welchem mein Mandant als Gläubiger und als Drittschuldner auftaucht, sodass wir quasi die Forderung pfänden.

Geht das so einfach?

Ich bitte ganz dringend um eure Hilfe.

Vielen lieben Dank.

DEGI :D
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LuzZi
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#2

16.05.2011, 13:26

Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Degi1986
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#3

16.05.2011, 14:01

hallöchen, danke für den Link, aber das beantwortet leider nicht meine Frage, ob das mit der Pfändung blödsinn ist oder ob das wirklich geht.
:(
Ich hab heute ein Brett vor dem Kopf.
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Frau Cindy
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#4

16.05.2011, 14:07

Wenn ich das richtig verstanden habe, konntet ihr doch nicht wirksam gegen einen Titel aus vorsätzlich unerlaubter Handlung aufrechnen. Welchen Anspruch soll euer Mandant daher haben?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Degi1986
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#5

16.05.2011, 14:21

Mein Mandant hat ein Urteil und einen KfB aus einem Verfahren gegen die besagte Gegnerin in Höhe von 7.000,00 € + Zinsen.
Die Gegnerin hat aus einem Verfahren wegen unerlaubter Handlung einen KfB gegen unseren Mandanten in Höhe von 1.200,00 €
Aufrechnung wird zurückgewiesen.
Wie kann ich denn jetzt verhindern, dass diese Gegnerin weiterhin gegen meinen Mandanten vollstreckt. Der sieht es nämlich absolut nicht ein, die Forderung zu bezahlen, da seine Forderung gegen die Dame viel höher ist....
Ich will jetzt wissen, ob ich eine Vollstreckung auf Herausgabe des Titels machen kann..
Kann ja wohl nicht angehen, dass mein Mandant die KfB ausgleicht und seine Forderung nicht beglichen wird, weil mein Gegner nix zu holen ist... :shock:
BlackCatMusic
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#6

16.05.2011, 17:23

Gem. § 393 BGB besteht ein Aufrechnungsverbot gegen Forderung aus unerlaubter Handlung. Damit ist wohl auch die Hintertür PfÜB zugeschlagen.
Schau auch mal in die Kommentierung im Palandt, dort ist genau geschrieben, warum das so ist (Verhinderung sanktionslose Privatrache etc.).
Hätte Dein Mandant auch eine Deliktsforderung, wäre Aufrechnung allerdings möglich.
Valkyrie
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#7

17.05.2011, 18:38

:| ich denke dass der KFB losgelöst vom Verfahren ist und somit durchaus mit einem Pfüb zu holen.
Der KFB geht grundsätzlich zu Lasten/Gunsten einer Partei.
Hierbei spielt es nach meinem Dafürhalten keine Rolle aus welcher Handlung er Stammt.
Degi1986
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#8

20.05.2011, 13:13

Danke... ds wollte ich doch hören.. :D

Dann mach ich das jetzt mal fertig... :D
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