Hallöchen,
ich steh gerade total auf den Schlauf und hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgender Sachverhalt.
Mietangelegenheit, gerichtlich durch VU beendet Kosten wurden festgesetzt und befinden sich in Form einer vollstreckbare Ausfertigung in den Akten. Unser Mandant wollte anfangs nicht vollstrecken, und bat dem Schuldner eine Räumungs- und Zahlungsvereinbarung zu schließen. Diese wurde über unser Haus auch formuliert. Das die Summe der Hauptforderung nach mehreren immer noch nicht gezahlten Mieten sich erhöht leuchtet mir ein. In der Zahlungsvereinbarung stehen aber RA-Gebühren in Höhe von 972,00 €, jedoch habe ich ja noch einen KFB der 1.500,00 besagt. Ich würde gern beide RA-Gebühren ( aus dem gerichtlichen Verfahren und die 972,00 €) in die Forderungsaufstellung nehmen, mein Chef sagt, dass geht nicht.
In der Zahlungsvereinbarung steht die Kosten dieser Vereinbarung trägt der Schuldner. Also kann ich das beides in die Forderungaufstellung aufnehmen. Außerdem weiß er nicht mehr, wie er zu dem Betrag in der Zahlungsvereinbarung gekommen ist, so das ich nicht weiß, ob die titulierte Forderung in der Zahlungsvereinbarung übergeht.
Mein Auftrag lautet: ZV aus Zahlungsvereinbarung.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
ZV aus Zahlungsvereinbarung
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Eine Zahlungsvereinbarung ist doch kein vollstreckbarer Titel.
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(UNHEILIG)
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Versuch ihm bitte das zu erklären, er meint, weil der Schuldner sich der sofortigen ZV unterwirft ist es diese.
Ich habe ihm das gesagt, dass ich nur aus den VU und Kfb vollstrecken kann, nein, dass will er nicht.
:twisted:
Das bedeutet, ich werde Monierungen vom Gericht bekommen, weil es ja jetzt ein Pfüb sein soll...
Ich werde ihm zwei vorbereit und zwar so wie es richtig ist und so wie er es will...
Ich habe ihm das gesagt, dass ich nur aus den VU und Kfb vollstrecken kann, nein, dass will er nicht.
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Das bedeutet, ich werde Monierungen vom Gericht bekommen, weil es ja jetzt ein Pfüb sein soll...
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Hallöchen, ich muss das Thema nochmal aufgreifen, nachdem es sehr gut zu meinem Sachverhalt passt:
Wir haben auch mit dem Schuldner eine Teilzahlungs- und Räumungsvereinbarung geschlossen, die gesammelten Hauptforderungen, Kosten und Zinsen gem. FoKo hat er bezahlt.
Die Kosten für die Vereinbarung sollte er dann noch bis 09.12.2013 bezahlen. Es kam nur eine Teilzahlung.
Jetzt soll ich gegen den Herrn einen MB beantragen und frage mich gerade, welche Katalognummer ich da nehmen soll. Rechtsanwaltsgebühren oder Schadensersatz?
Könnte ich auch einen KFB machen?
Danke schon mal!
Wir haben auch mit dem Schuldner eine Teilzahlungs- und Räumungsvereinbarung geschlossen, die gesammelten Hauptforderungen, Kosten und Zinsen gem. FoKo hat er bezahlt.
Die Kosten für die Vereinbarung sollte er dann noch bis 09.12.2013 bezahlen. Es kam nur eine Teilzahlung.
Jetzt soll ich gegen den Herrn einen MB beantragen und frage mich gerade, welche Katalognummer ich da nehmen soll. Rechtsanwaltsgebühren oder Schadensersatz?
Könnte ich auch einen KFB machen?
Danke schon mal!