Seite 1 von 1

Vollstreckung nach bereits abgegebener eV

Verfasst: 11.05.2011, 01:04
von mla
Könnt Ihr mir helfen? Wie geht man vor, wenn ein Titel vorliegt, der Schuldner aber bereits gegenüber anderen Gläubigern die eV abgegeben hat? Abwarten? Was kann man noch tun? Kann ich an das Vermögensverzeichnis kommen und wie und kostet das etwas?

Re: Vollstreckung nach bereits abgegebener eV

Verfasst: 11.05.2011, 08:17
von Goldlöckchen
VZ anfordern. Kostet EUR 15,00.