Vollstreckung nach bereits abgegebener eV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mla
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 29.07.2010, 13:35
Beruf: Azubi

#1

11.05.2011, 01:04

Könnt Ihr mir helfen? Wie geht man vor, wenn ein Titel vorliegt, der Schuldner aber bereits gegenüber anderen Gläubigern die eV abgegeben hat? Abwarten? Was kann man noch tun? Kann ich an das Vermögensverzeichnis kommen und wie und kostet das etwas?
Goldlöckchen

#2

11.05.2011, 08:17

VZ anfordern. Kostet EUR 15,00.
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