geändertes Schlussverzeichnis/Verteilung
- kordula32
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es wurde eine verspätete Forderung angemeldet, welche auch vom Gericht geprüft wurde und vom Verwalter festgestellt. Allerdings behauptet das Gericht nun nachdem eine Verteilung stattgefunden hat, es liege nicht das geänderte Schlussverzeichnis vor und es beziehe sich nun auf das Verzeichnis was ihm vorliege. Die Veröffentlichung wurde von uns auch mit dem geänderten Verzeichnis gemacht. Gericht läßt sich auf nichts ein erkennt trotz nachträglichem Prüfungstermin nur das alte Verzeichnis was ihm vorliegt.
Ich komm grad mit deiner Fragestellung nicht so ganz klar:
Du schreibst, "vom Verwalter festgestellt", aber "die Veröffentlichung wurde von uns auch mit dem geänderten Verzeichnis gemacht": seid ihr jetzt der Verwalter oder nicht?!?
Du schreibst, "vom Verwalter festgestellt", aber "die Veröffentlichung wurde von uns auch mit dem geänderten Verzeichnis gemacht": seid ihr jetzt der Verwalter oder nicht?!?
- kordula32
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wir sind der Verwalter. Allerdings behauptet das Gericht es liege das geänderte Verzeichnis nicht vor. Sie bezieht sich auf das alte, obwohl die nachträgliche Forderung auch vom Gericht geprüft wurde - ich weiss nur dass das Gericht nicht nachprüfen muss, ob das Verzeichnis was sie vorliegen haben richtig ist oder nicht. Das Gericht hat eine falsche Veröffentlichung gemacht wir haben alles richtig gemacht. Das Gericht will sich auf nichts einlassen.Eve80 hat geschrieben:Ich komm grad mit deiner Fragestellung nicht so ganz klar:
Du schreibst, "vom Verwalter festgestellt", aber "die Veröffentlichung wurde von uns auch mit dem geänderten Verzeichnis gemacht": seid ihr jetzt der Verwalter oder nicht?!?
Ach so, jetzt hab ichs kapiert. Ich dachte, ihr seid Gläubiger
Hm... Wie macht ihr das denn sonst mit dem geänderten Schlußverzeichnis? Reicht ihr das zusammen mit dem (vorgeprüften) Nachmelder ein oder wartet ihr die Frist ab?
Hm... Wie macht ihr das denn sonst mit dem geänderten Schlußverzeichnis? Reicht ihr das zusammen mit dem (vorgeprüften) Nachmelder ein oder wartet ihr die Frist ab?
- kordula32
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also wir haben eine geänderte Schlussrechnung dem Gericht zugesandt. Im Anhang war auch das geänderte Schlussverzeichnis.(alle Gläubiger + der nachträgliche) Allerdings bestreitet ja das Gericht es sei nicht dabei gewesen. Es wurde ein besonderer Prüfungstermin anberaumt. Das Gericht hat dieses auch geprüft. Allerdings weigert es sich jetzt die nachträgliche Forderung anzuerkennen, da diese ja das falsche veröffentlicht haben und die Fristen alle abgegolten sind. Man könne jetzt nichts mehr machen. Das Gericht hat die verspätete Forderung nicht in ihrem Verzeichnis drin. Jetzt sollen wir dafür gerade stehen. Verteilung sozusagen falsch gelaufen. Und der andere Gläubiger wird der wo das Geld schon erhalten hat bestimmt nicht damit einverstanden sich geben, dass er nicht aufgenommen wurde und das Geld zurückzahlen soll. Das Verzeichnis ist ja dann auch immer falsch wenn eine Verteilung statt finden wird. D. h. der Verwalter soll bzw. die Versicherung müsste dann dafür eintreten.Eve80 hat geschrieben:Ach so, jetzt hab ichs kapiert. Ich dachte, ihr seid Gläubiger
Hm... Wie macht ihr das denn sonst mit dem geänderten Schlußverzeichnis? Reicht ihr das zusammen mit dem (vorgeprüften) Nachmelder ein oder wartet ihr die Frist ab?
Sorry, da bin ich überfragt... So einen Fall hatten wir hier noch nicht... Allerdings kam es schon vor, daß die Gerichte Unterlagen angeblich nicht bekommen haben, die aber unter Garantie abgegeben wurden.
Was mich stutzig macht: unsere Gerichte gleichen ab. Sprich, der Rechtspfleger gleicht die Tabelle mit dem (geänderten) Schlussverzeichnis ab und wenn er Unstimmigkeiten feststellt (Anerkenntnis fehlt oder Anerkenntnis da, aber im Schlussverzeichnis nicht enthalten), ruft er an und klärt das (vorab) telefonisch.
Diese Sicherung scheint es bei euch aber nicht zu geben. Von dem her finde ich schon, dass es sich das Gericht da etwas zu einfach macht…. Raten kann ich dir aber leider auch nichts…
Was mich stutzig macht: unsere Gerichte gleichen ab. Sprich, der Rechtspfleger gleicht die Tabelle mit dem (geänderten) Schlussverzeichnis ab und wenn er Unstimmigkeiten feststellt (Anerkenntnis fehlt oder Anerkenntnis da, aber im Schlussverzeichnis nicht enthalten), ruft er an und klärt das (vorab) telefonisch.
Diese Sicherung scheint es bei euch aber nicht zu geben. Von dem her finde ich schon, dass es sich das Gericht da etwas zu einfach macht…. Raten kann ich dir aber leider auch nichts…