Hallo Leute,
habe einen SChuldner, der uns im Dezember letzten Jahres mitteilen ließ, dass er zahlungsunfähig sei. Es wurde im Schuldenbereinigungsverfahren angefragt, ob wir einem Nullplan zustimmen. Dies haben in der gesetzten Frist abgelehnt. Wir schreiben nun Ende April, ich höre nichts mehr, auch im Internet finde ich keinen Eintrag über die möglicherweise beantragte Insolvenz. Der Anwalt rührt sich auch nicht auf die Sachstandsanfragen.
Kann ich jetzt wieder fröhlich weiter vollstrecken? (Den Erfolg der ZV will ich mal dahingstellt lassen) Habe nämlich einen Durchsuchungsbeschluss vorliegen, der in 2 Monaten abläuft.
Für Eure Antworten wäre ich dankbar.
LG
gabrielle
Schuldenbereinigungsverfahren, mögliche Insolvenz
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Hallo Gabrielle,
um ganz sicher zu gehen, könntest du noch direkt beim Insolvenzgericht anfragen. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Bekanntmachungen auf der Internetseite nicht immer gleich eingestellt werden.
Viele Grüße.
um ganz sicher zu gehen, könntest du noch direkt beim Insolvenzgericht anfragen. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Bekanntmachungen auf der Internetseite nicht immer gleich eingestellt werden.
Viele Grüße.
Normalerweise wird in dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan darum gebeten, dass ZV-Maßnahmen ruhen (so machen wir das zumindest). Da das Verfahren aber offensichtlich noch nicht eröffnet wurde (der Anruf beim zuständigen Insolvenzgericht sollte Klarheit verschaffen), spricht eigentlich nichts gegen weitere Vollstreckungsversuche (die natürlich bei Insolvenzantrag wieder ruhend gestellt würden).
Der Insolvenzantrag muss übrigens spätestens 6 Monate nach Ablehnung des Schuldenbereinigungsplanes gestellt worden sein (sonst geht das ganze Theater von vorne los)
Der Insolvenzantrag muss übrigens spätestens 6 Monate nach Ablehnung des Schuldenbereinigungsplanes gestellt worden sein (sonst geht das ganze Theater von vorne los)
Viele Grüße
ich
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