Hallo zusammen,
brauche mal Euere Hilfe. Und zwar folgende Sache:
- laufendes Verfahren vor dem Amtsgericht; VHT war bereits anberaumt
- über das Vermögen des Gegners wurde jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet und somit VHT aufgehoben und Rechtsstreit gem. § 240 ZPO unterbrochen
Wie geht es denn jetzt hier weiter mit den Kosten? Muss ich die eingeklagte Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden? Was ist mit den Kosten des Verfahrens?
Hatte so einen Fall noch nicht und bitte Euch um Hilfe
laufendes Verfahren - Gegner insolvenz
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Liebe Grüße Strohblume
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Das Gericht hat uns den Beschluss über die Eröffnung übersandt. Da steht ja drin, bis wann die Forderung angemeldet werden muss.
Wie lange wird denn jetzt der Rechtsstreit unterbrochen?
Wie lange wird denn jetzt der Rechtsstreit unterbrochen?
Liebe Grüße Strohblume
Nicht ganz wifey - nicht ganz. Es kommt darauf an, ob strohblumes Mandant der Kläger oder der Beklagte ist. Wenn er der Beklagte ist, hat der Verwalter keine Möglichkeit und auch keine Veranlassung, den Rechtsstreit aufzunehmen. Das kann nur der Kläger- aber erst, wenn seine zur Tabelle angemeldete Forderung bestritten wird.
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Also unser Mandant ist der Kläger und die Beklagte hat Insolvenz angemeldet.
Muss der Insolvenzverwalter das Gerichtsverfahren fortführen?
Was ist denn mit den bisher im Gerichtsverfahren entstandenen Kosten (GG+VG+GK)? Muss ich diese auch mit zur Tabelle anmelden?
Sorry für die vielen Fragen. Aber hatte so einen Fall noch nicht und ich bin kein Insolvenzspezialist
Muss der Insolvenzverwalter das Gerichtsverfahren fortführen?
Was ist denn mit den bisher im Gerichtsverfahren entstandenen Kosten (GG+VG+GK)? Muss ich diese auch mit zur Tabelle anmelden?
Sorry für die vielen Fragen. Aber hatte so einen Fall noch nicht und ich bin kein Insolvenzspezialist
Liebe Grüße Strohblume
Der Insolvenzverwalter hat mit einer Ausnahme, die nicht zu interessieren braucht, keine Veranlassung, den Rechtsstreit fortzuführen.
Ich würde die entstandenen Kosten und die Hauptforderung zur Insolvenztabelle anmelden. Sobald die Forderung festgestellt ist, würde ich den Verwalter anschreiben und bitten, im Fall der Klagerücknahme keine Kostenanträge zu stellen. Dann bekommt ihr wenigstens noch 2,0 Gerichtsgebühren (sofern ihr einen Vorschuss gezahlt habt) zurück. Wird die Forderung nicht festgestellt, könnt ihr den Rechtsstreit aufnehmen und in diesem die Feststellung der Forderung zur Tabelle betreiben.
Ich würde die entstandenen Kosten und die Hauptforderung zur Insolvenztabelle anmelden. Sobald die Forderung festgestellt ist, würde ich den Verwalter anschreiben und bitten, im Fall der Klagerücknahme keine Kostenanträge zu stellen. Dann bekommt ihr wenigstens noch 2,0 Gerichtsgebühren (sofern ihr einen Vorschuss gezahlt habt) zurück. Wird die Forderung nicht festgestellt, könnt ihr den Rechtsstreit aufnehmen und in diesem die Feststellung der Forderung zur Tabelle betreiben.
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Danke für die ausführliche Erklärung. Jetzt kommt langsam Licht ins Dunkle
Eine Frage hätte ich noch:
Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wird, wird dann der Rechtsstreit automatisch fortgeführt?
Eine Frage hätte ich noch:
Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wird, wird dann der Rechtsstreit automatisch fortgeführt?
Liebe Grüße Strohblume
Strohblume jetzt fragste 'was, 'was ich auch nicht genau weiß. Aber wenn ihr wirklich einen Titel braucht (nur für den Fall, dass der natürlichen Person keine Restschuldbefreiung erteilt wird) könnt ihr auch mit dem Tabellenblatt weiter machen. Ich gehe also davon aus, dass der Rechtsstreit einfach in der Versenkung verschwindet.