Gerichtsvollzieher hat Pfüb nicht zugestellt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tölpel
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#1

14.04.2011, 12:20

Hallo,

habe einen Pfüb mit 2 Drittschuldnern, Arbeitgeber und Bank. Der GV hat an Schuldner und Arbeitgeber zugestellt, uns den Pfüb mit den angebrachten ZU-Urkunden zurückgegeben. Ich rief ihn an und fragte nach der Zustellung an die Bank. Er behauptete den Pfüb an die nächst GV-Verteilerstelle weitergegeben zu haben. Mein Einwand, dass der Pfüb ja schon bei uns wäre, tat er ab und gab an, eine weitere Ausfertigung des Pfübs weitergeleitet zu haben. Bislang - nach 4 Wochen - habe ich nichts weiter gehört und bin sicher, dass GV geschlampt hat. Ich lasse meinen Pfüb nun anderweitig an Bank zustellen. Aber inzwischen sind ja bereits zwei Gehälter fällig geworden und der Schuldner ist vorgewarnt. Wer haftet für den Schaden?

Gruß vom Tölpel
sansibar
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#2

14.04.2011, 12:27

Schwierig schwierig, du müsstest einen behaupteten Schaden ja beweisen....
Grüße - sansibar
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Goldlöckchen

#3

14.04.2011, 12:29

Dass die Zustellurkunde noch nicht da ist, heißt noch gar nichts. Ich warte z.Zt. teilweise 6-8 Wochen auf Zustellurkunden.

Ruf doch einfach mal bei dem GV an, der für die Zustellung an den Arbeitgeber zuständig wäre.
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wifey
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#4

14.04.2011, 12:31

oder einfach mal ganz frech bei der Bank anrufen, wo die Erklärung nach § 840 ZPO bleibt ..... :huch
Viele Grüße

ich
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Tölpel
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#5

14.04.2011, 13:10

Rapunzel hat geschrieben:Dass die Zustellurkunde noch nicht da ist, heißt noch gar nichts. Ich warte z.Zt. teilweise 6-8 Wochen auf Zustellurkunden.

Ruf doch einfach mal bei dem GV an, der für die Zustellung an den Arbeitgeber zuständig wäre.
Du hast Recht. 6-8 Wochen heißt gar nic, wenn mehrere Gerichtsbezirke zuständig sind, aber mich irritiert, dass ich den Originalpfüb mit e angesiegelten ZU-Urkunden (Schuldner und Arbeitgeber) bereitzs zurückerhalten habe.

Telefonisch erreiche ich den GV seit 2 Wochen nicht mehr und hab' jetzt auch keine Lust mehr.

Ich bin eigentlich guter Dinge, was den Schadensnachweis anbelangt, aber wer haftet grundsätlich? Das Bundesland vielleicht?
Goldlöckchen

#6

14.04.2011, 13:31

Das Problem für die Haftung wird der Beweis sein. Wenn GV A sagt, er hat eine Kopie an GV B zum Zustellen geschickt, wird es schwierig, ihm nachzuweisen, dass er es nicht gemacht hat. Die Unterlagen könnten ja aufm Postweg verloren gegangen sein :roll: Und schon ist GV A ausm Schneider.
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Liesel
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#7

14.04.2011, 13:45

Seit wann wird denn der PfÜB vor Zustellung an alle DS an den Schuldner zugestellt? :shock:
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#8

14.04.2011, 13:52

Weil für den Erlass des Pfübs das Gericht, das für den Wohnort des Schuldners zuständig ist und dieses den Pfüb an die eigene GV-Verteilerstelle abgibt, die aber oft nur für die Zustellung an den Schuldner zuständig ist. Nach erfoglter Zustellung ist dann die nächste Verteilerstelle bei einem anderen Gericht und dann die nächst u.s.w. zuständig. Das bedeutet häufig, der Schuldner erfährts zuerst.
Goldlöckchen

#9

14.04.2011, 14:13

Der Pfüb geht an die GV-Verteilerstelle, die für den Drittschuldner zuständig ist. Als letztes bekommt der Schuldner den Pfüb zugestellt.
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#10

14.04.2011, 14:13

Also ich habe es bisher noch nie erlebt, daß die Zustellung an den Schuldner vor Zustellung an alle DS erfolgte, egal wo die Drittschuldner wohnhaft / ansässig waren.
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