Pfändung der Mietkaution trotz Insolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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vanessa
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#1

14.04.2011, 11:29

Hallo,

in einem Gerichtsverfahren haben wir geklagt auf Zahlung der rückständigen Miete sowie Räumung. Die Mieterin hat geräumt und ein Insolvenzverfahren läuft.

Nunmehr geht es darum, ob wir die Mietkautin pfänden können oder muss diese an den Inso-Verwalter ausgezahlt werden?
sansibar
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#2

14.04.2011, 11:37

Könnt ihr als VErmieter die Kaution nicht einfach mit offenen Forderungen verrechnen und einbehalten?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Tölpel
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#3

14.04.2011, 12:02

Also, ich würde die Kaution nicht pfänden, sondern einfalch behalten und abwarten.
vanessa
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#4

14.04.2011, 12:18

Der Vermieter hat das Sparbuch der Mieterin mit der Kaution. Ausgestellt ist das Sparbuch auf die Mieterin. Somit kann ich als Vermieter ja nicht das Geld vom Sparbuch abheben. Deshalb war mein Gedanke aus dem Kautinssparbuch zu pfänden.
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#5

14.04.2011, 12:25

Ich fürchte - § 240 ZPO -, du kannst im laufenden Insolvenzverfahren nicht pfänden. Ich glaube ich würde den InsoVerwalter mal anrufen und fragen, ob er bei Mietschulden eine Kaution überhaupt als "zur Insolvenzmasse gehörend" bezeichnen würde. Wenn nicht, kannst du sie pfänden.
Grüße - sansibar
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#6

14.04.2011, 15:29

Das fürchten wir auch. Aber wenn ich jetzt den Insolvenzverwalter anrufe, dann weiß er evtl. ja auch dass wir die Kaution besitzen. (Sind immerhin ca. 9000,00 EUR).
sansibar
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#7

14.04.2011, 15:35

Ist eure Forderung niedriger als die Kaution? Dann könntest du dem InsoV vielleicht sogar ein Zückerchen anbieten, dass er den Rest bekommt - nach Abzug aller eurer Forderungen. Lass ggf. deinen Chef telefonieren und mit dem InsoV verhandeln, man glaubt gar nicht, wie die manchmal kungeln...!
Grüße - sansibar
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#8

14.04.2011, 16:58

Nein, unsere Forderung ist weitaus höher.

Spreche mal mit meinem Chef am Montag, wenn er wieder da ist. Schon einmal :thx :thx
triena
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#9

21.09.2011, 12:22

Hey,

hätte da auch mal eine Frage zu Kaution auf Sparbuch.

Unser Mandant ist der Vermieter, es bestehen noch Mietrückstände, Mieterin ist bereits ausgezogen und regt sich überhaupt nicht. Titel vorhanden. Vermieter hat Sparbuch mit Mietkaution, welches auf Mieterin ausgestellt ist. Jetzt möchten wir die Mietkaution pfänden. Wie gehe ich da vor? Einfach Pfüb und dann den Vermeiter als Gläubiger und Drittschuldner angeben? (klingt irgendwie komisch)

Zweites Problem: Wir haben schon einen ZVA gemacht, Auftrag und Titel noch bei GVZ, der einfach nicht in die Hufe kommt. Dieser meinte dann, man könne ja den Pfüb einfach parallel machen. Wie denn ohne Titel? Den hat er ja. :?

Sorry, bin Neuling. Kann mir jemand helfen? :oops:

LG triena
BabyBen

#10

21.09.2011, 14:05

Sorry aber ich verstehe das nicht ganz. Warum müßt ihr die Ansprüche pfänden? Sind diese nicht an Euren Mandanten verpfändet. Das ist doch der normale Weg. Das vertragliche Pfandrecht ist auch im Insolvenzverfahren wirksam, der Insolvenzverwalter wird einer Auszahlung der Mietkaution an Euch zustimmen.
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