Konto- Pfändung (PfüB)

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renoinmitte
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#1

14.04.2011, 10:34

Hallo, guten Morgen,

ich habe ein Problem. Einer unserer Mandanten zahlt seine Rechnungen nicht. Ich habe bereits den MB und VB gemacht und vor mir liegen.
Ich habe jetzt die Kontopfändung im Sinn, weil das Konto noch immer besteht. (Wahrscheinlich leer, aber ein Versuch ist es Wert. )

Jetzt meine Frage: Ich habe ja Konto und BLZ des Mandanten.. Die Bankleitzahl hat aber mehrere Filialen. Muss es genau die richtige sein? Ich habe mir von der Commerzbank bestätigen lassen (am Wohnsitz des Mdt.) dass dies die richtige BLZ für diese, aber auch zig andere Filialen sei.. Also könnte er ja im Nachbarort seine richtige Filiale haben.. Ist das entscheident ? Oder muss ich genau die Filiale finden. Die sagen natürlich nichts zum Konto und ob es da geführt wird. Ich bin schon froh, dass er sich verquatscht hat und bestätigte, dass das Konto bei der Commerzbank noch existiert... Aber der wird schon Lunte gerochen haben.. :(

Nächste Frage, den PFüB habe ich fertig, das Gerichtsschreiben auch.. aber nun die nächste Frage. Schicke ich den VB mit ? Im Original/Kopie ? Wenn ja, schickt ihr den per Einschreiben... wegen Verlust?

Nicht einfach diese verflixten neuen Sachen.. :thx im voraus.
Goldlöckchen

#2

14.04.2011, 10:36

Ich schicke den Pfüb immer an die Zentrale. Du kannst ihn aber auch an jede x-beliebige Filiale schicken.

Beim Pfüb muss der Titel im Original beigefügt werden. Ich schicke den Pfüb mit normaler Post. Also kein Einschreiben.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#3

14.04.2011, 10:47

:zustimm
Grüße - sansibar
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renoinmitte
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#4

14.04.2011, 11:00

:thx @sansibar

:thx @ rapunzel
Goldlöckchen

#5

14.04.2011, 11:02

sansibar hat geschrieben::zustimm

:roll:
renoinmitte
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#6

14.04.2011, 12:44

Ach, falls Ihr noch mal reinguckt. Sagt mal, wie ist das eigentlich mit der Abgabe der Drittschuldnererklärung. Muss ich dem Pfüb eine Vorlage beifügen oder reicht es, wenn ich sage, dass wir um die Abgabe einer Drittschuldnererklärung bitten ?

Man, oh man, warum bezahlt der nicht einfach ? Das wäre viel einfacher !!! :evil:
Goldlöckchen

#7

14.04.2011, 12:50

Es reicht, wenn Du Dich auf den zugestellten Pfüb beziehst.
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