Lohnt sich das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kirschblüte
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#1

13.04.2011, 09:26

Hallo zusammen,

ich nochmal.

Wir haben den GVZ mit der ZV beauftragt. Er schreibt uns, dass der Schuldner Schmuck im Wert von 1.500,00 € hat und er diesen aber nicht pfändet, weil das eh nicht lohn. Stimmt das? Er meinte, dass er ihn versteigert und er vorher aber den Schmuck schätzen lassen muss. Das Schätzen würde 200,00 € kosten und dann würde für uns fast nix mehr über bleiben. Wir haben die Vollstreckungsunterlagen wieder zurückbekommen. Auf Nachfrag wure der GVZ pampig und meinte, es bringt nichts und wenn wir das unbedingt wollen, dann müssen wir ihm nochmal einen Auftrag erteilen, aber bevor er pfändet, müssen wir erst einen Kostenvorschuss von 1.000,00 € bezahlen. Ich fand das ganz schön frech. Muss ich einen Vorschuss bezahlen bevor der GVZ pfändet?

Hat jemand Erfahrung mit solchen Dingen? Bei mir haben die GVZ noch nie etwas gepfändet und dann versteigert.

Vielen Dank schonmal.
Goldlöckchen

#2

13.04.2011, 09:35

Hört sich für mich so an, als ob der GV keine Lust hat.

Ich würde ihn anschreiben und um Mitteilung bitten, wie sich der geforderte Vorschuß über EUR 1.000,00 zusammensetzt.
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Kirschblüte
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#3

13.04.2011, 09:56

Aber ist es wirklich so, dass er erst Vorschuss verlangen kann? Was macht das denn für Sinn?

Er läuft durch die Wohnung des Schuldners sieht wertvollen Schmuck, lässt ihn da und geht erstmal nach Hause und fordert den Gläubiger zur Zahlung von Vorschuss auf..... das macht doch keinen Sinn. Bis das bezahlt ist und er GVZ wieder da ist, ist doch der Schmuck längst weg, oder?

Ich dachte immer die GVZ pfänden was sie finden, besonders bei so Kleinkram.

Danke für den Tipp mit dem Anschreiben. Werd ich machen.
Goldlöckchen

#4

13.04.2011, 09:59

Das Vorschüsse verlangt werden, ist jetzt nichts ungewöhnliches. Kenne ich aber eher von Durchsuchungen, wenn Schlosser, Zeugen etc. benötigt werden. Gepfändet hat er den Schmuck wohl nicht, weil es sich seiner Meinung nach nicht lohnt, diesen zu versteigern.
Sam29

#5

13.04.2011, 10:03

Das wird er nicht erklären wollen, da er es nicht erklären kann. Dennoch würde ich es zwecks Diesntaufsichtsbeschwerde verlangen.
Denn laut GvKostG beträgt die Gebühr zur Vewertung 40,00 € zzgl evt. zeitaufschalg von 15,00 €. Schätzungskosten 200,00 €? Sicherlich läßt er den Schmuck durch einen versierten Sachverständigen schätzen. Aber hier habe ich mir mal sagen lassen, dass GV dies gesammelt veranlassen und dann die Kosten durch alle Gläbiger teilen.
Also nach Adam Riese und Eva Sohn. Würde es dann wie folgt aussehen: Schmuck vllt geschätzt 1.100. Er sagt ja selbst ca. 1500 € abzgl. der 200 €, 900,00 abzgl der GV-kosten rund 100,00 € bleiben immer noch 800 € über. Wie hoch ist Deine Forderung?
Sam29

#6

13.04.2011, 10:05

Nach § 4 GvKostG kann der GV einen Vorschuss verlangen. Ist auch nicht unüblich. Er hätte dann aber, wenn nach seiner Meinung der Schmuck einen Wert von ca. 1.500 € hat zumindest den Schmuck pfänden sollen. So kann der Schuldner seinen Schmuck ungeachtet der Tatsachen, einfach beiseite schaffen.
d771072
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#7

13.04.2011, 10:25

Der GV hat den Schmuck durch einen Sachverständigen schätzen zu lassen. Und er darf den Schmuck nicht unter dem Goldpreis verkaufen. Bei 08/15 Schmuck ist das teilweise sehr schwer bis nahezu unmöglich.
Goldlöckchen

#8

13.04.2011, 10:27

Dass der Schmuck von einem Sachverständigen geschätzt werden muss, hat auch niemand angezweifelt.
d771072
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#9

13.04.2011, 10:30

Und der kostet Geld. Sicher keine 1000 Euro. Aber man sollte schon in die Überlegungen einbeziehen, daß der Schmuck eventuell nachher nicht versteigert werden kann.
Goldlöckchen

#10

13.04.2011, 10:34

Ja, ca. EUR 200,00. Hat Sandy doch bereits geschrieben.
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