Forderung nach oder vor Inso-Eröffnung entstanden?
Verfasst: 07.04.2011, 15:45
Hallo,
ich bin mir unsicher wann die Forderung entstanden ist, nach oder vor der Insolvenz.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Mandanten, der hat am 12.10.2010 einen Musiktitel von einer Tauschplattform im Internet runter geladen. Am 01.12.2010 hat er eine Abmahnung bekommen mit einer Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassung und Zahlung von 600,00 € bis zum 11.12.2010. Wir haben uns am 08.12.2010 für ihn bestellt und eine abgeänderte Unterlassungserklärung (also eine ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz) abgegeben. Über die Zahlung des Schadensersatzes und die Höhe streiten wir uns noch bis heute.
Das Insolvenzverfahren wurde am 02.10.2010 eröffnet. Ich bin der Meinung, dass der Rechtsverstoß am 12.10.2010 entstanden ist und daher die Forderung auch an dem Tag entstanden ist. Dies würde bedeuten NACH Eröffnung der Insolvenz. Was meint Ihr dazu?
Dann sollte ich Recht haben, kann die Gegenseite trotz der Insolvenz ja die Forderung titulieren und vollstrecken….aber….muss unser Mandant befürchten, dass die Gegenseite deswegen den Antrag stellen kann, ihm die Restschuldbefreiung zu versagen??? (habe das versucht über die Suchfunktion zu klären, habe aber leider die Frage nicht eindeutig klären können)
Danke
ich bin mir unsicher wann die Forderung entstanden ist, nach oder vor der Insolvenz.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Mandanten, der hat am 12.10.2010 einen Musiktitel von einer Tauschplattform im Internet runter geladen. Am 01.12.2010 hat er eine Abmahnung bekommen mit einer Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassung und Zahlung von 600,00 € bis zum 11.12.2010. Wir haben uns am 08.12.2010 für ihn bestellt und eine abgeänderte Unterlassungserklärung (also eine ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz) abgegeben. Über die Zahlung des Schadensersatzes und die Höhe streiten wir uns noch bis heute.
Das Insolvenzverfahren wurde am 02.10.2010 eröffnet. Ich bin der Meinung, dass der Rechtsverstoß am 12.10.2010 entstanden ist und daher die Forderung auch an dem Tag entstanden ist. Dies würde bedeuten NACH Eröffnung der Insolvenz. Was meint Ihr dazu?
Dann sollte ich Recht haben, kann die Gegenseite trotz der Insolvenz ja die Forderung titulieren und vollstrecken….aber….muss unser Mandant befürchten, dass die Gegenseite deswegen den Antrag stellen kann, ihm die Restschuldbefreiung zu versagen??? (habe das versucht über die Suchfunktion zu klären, habe aber leider die Frage nicht eindeutig klären können)
Danke