Haftung Betreuer bei Betrug des Betreuten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ela15776
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#1

31.03.2011, 09:25

Hallo zusammen,

habe hier eine ganz verzwickte Sache:

Schuldner war beim Zahnarzt und bezahlt die Rechnung nicht. Damals wurde schon mitgeteilt, dass der gesetzliche Betreuer sämtliche Post bekommt. Habe nun die ZWV gegen den Betreuer als gesetzlichen Vertreter des Schuldners betrieben. Der GVZ teilt mir nun mit, dass der Betreute ALG II erhält, und dass der Betreute bereits im April 2009 die EV abgegeben hat. Die Behandlung beim Arzt war jedoch im Februar 2010. Normalerweise machen wir hier jetzt eine Strafanzeige wegen Betruges. Nur bin ich mir nicht sicher, ob nicht eventuell der Betreuer für den Schaden aufkommen muss, da er ja zu diesem Zeitpunkt schon für den Schuldner verantwortlich war. Mach ich nun eine Anzeige gegen den Betreuer oder vollstrecke ich gegen diesen selbst????

Habt ihr eine Idee???

Wäre dankbar für viel Brainstorming...

Viele Grüße
Ela
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#2

31.03.2011, 09:27

Nur weil der Betreuer ALG II hat, hat er ja nicht betrogen. Hat er denn die Vermögenssorge für den Schuldner? Dann verwaltet er ja das Vermögen des Schuldners, damit hat sein eigenes nichts zutun.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

31.03.2011, 09:31

Nicht der Betreuer bekommt ALG II, sondern der Betreute, der auch schon die EV abgegeben hat...
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#4

31.03.2011, 09:33

:patsch hab Betreuer gelesen, sorry :oops:
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Ernie

#5

31.03.2011, 09:33

Da der Betreuer lediglich das Vermögen verwaltet, ist er m. E. nicht dafür in Anspruch zu nehmen, wenn der Betreute weiterhin irgendwelche Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Ich würde Strafanzeige gegen den Betreuten einreichen.
ela15776
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#6

31.03.2011, 09:33

Habe gerade noch das hier gefunden:
Der Betreuer kann für Schäden, die er dem Betreuten verursacht, haftbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuer abzuschließen. Das Vormundschaftsgericht kann den Betreuer verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Eigentlich ist ja ein Schaden entstanden, wenn er den Schuldner nach Abgabe der EV (somit auch zahlungsunfähig) zum Zahnarzt schickt und kostenpflichtige Behandlungen durchführen lässt. Einwilligen müsste ja demnach der Betreuer, oder?
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#7

31.03.2011, 09:46

ela15776 hat geschrieben:Eigentlich ist ja ein Schaden entstanden, wenn er den Schuldner nach Abgabe der EV (somit auch zahlungsunfähig) zum Zahnarzt schickt und kostenpflichtige Behandlungen durchführen lässt. Einwilligen müsste ja demnach der Betreuer, oder?
Ist denn ein Einwilligungsvorbehalt vom BetrGer angeordnet? Dann hätte der Betreuer den Behandlungsvertrag mit dem ZA abschließen müssen - vorausgesetzt, er wusste überhaupt davon, dass eine Behandlung durchgeführt werden sollte. Aus eigener Erfahrung kann ich dir nämlich sagen, dass der Betreuer oft der letzte ist, der sowas erfährt. :roll: Ist kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, kann auch der Betreute den Behandlungsvertrag rechtswirksam abschließen.
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ela15776
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#8

31.03.2011, 09:51

Wie finde ich raus, ob so ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist?
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schneewittchen1984
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#9

31.03.2011, 09:55

Das steht im Betreuerausweis drin. Wenn ihr noch keine Kopie habt, beim Betreuer anfordern. Oder ggf. mal beim Betreuungsgericht nachfragen.
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ela15776
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#10

31.03.2011, 09:59

Ok supi, dann mach ich das mal. Vielleicht ergibt sich daraus ja was Neues...

Vielen vielen Dank.

Sollte ich trotzdem vorsorgehalber schon mal eine Strafanzeige gegen den Betreuten stellen?
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