EMA: Auskunftssperre und "blöde" Antwort :-(

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#1

29.03.2011, 09:29

Hallo zusammen,

ich habe hier mal wieder ein Problem.

Die Schuldnerin hat eine Auskunftssperre beim EMA. Ich habe also beglaubigte Kopie vom Titel hingeschickt zum Nachweis des berechtigten Interesses und um Auskunft gebeten.

Hier die Antwort des EMA:
die im Betreff Genannte hat der Weitergabe der Anschrift in diesem Einzelfall ausdrücklich widersprochen.

Sie befürchtet, dass ihre hier geltend gemachten schutzwürdigen Belange durch eine Auskunftserteilung gefährdet werden könnten.

Da sie gleichzeitig versicherte, sich umgehend persönlich um die Regelung der Angelegenheit zu bemühen, sehen wir keine Notwendigkeit, abschließend diesen Widerspruch zu entscheiden.

Aufgrund des aktuellen Sachstandes ist vielmehr davon auszugehen, dass Sie Ihre Interessen auch ohne die gewünschte Melderegisterauskunft geltend machen können.

Sollte sich die Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit regeln lassen, so sind wir natürlich bereit im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter behilflich zu sein.
Ich gehe mal davon aus, dass sich die Schuldnerin nicht melden wird, und finde es eigentlich ziemlich unverschämt, dass sie auf diese Art und Weise die Möglichkeit hat, sich der Beitreibung der Forderung zu entziehen.

Dies verzögert doch jetzt alles wieder nur. Sie wird nicht zahlen und ich kann dann wieder dem EMA hinterher rennen, weil die eh immer so lahm sind. Und wahrscheinlich wollen die dann auch nochmal 8 € haben, dafür, dass sie mir auch dann immer noch nicht die Anschrift mitteilen.

Habt ihr auch solche Erfahrungen?
Was habt ihr gemacht?
Kann man überhaupt was machen? Macht das Sinn?

Schon mal :thx und bis später :wink1
Goldlöckchen

#2

29.03.2011, 09:36

Seit wann fragt denn das EMA bei der Person, die es betrifft, nach, ob die Anschrift weitergegeben werden darf :shock: Hab ich ja noch nie gehört. Die will sich doch nur weiterer Maßnahmen entziehen. Und wie soll man sein Interessen geltend machen, ohne aktuelle Anschrift?

Vielleicht rufst Du dort mal an. Ggf. Strafanzeige erstatten.
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#3

29.03.2011, 09:41

Ich würd auch anrufen und das mal direkt klären. Wäre ja ein Unding, wenn sich die Schuldner jetzt so sang- und klanglos aus der Affäre ziehen könnten :roll: Wenn das so einfach geht und sich das rumspricht - na dann Post Mahlzeit :shock: :roll:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Rhian
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 22.03.2011, 16:28
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#4

29.03.2011, 09:43

@tiko73:
Das ist keine "blöde Antwort", sondern eine Standardantwort, wenn der/die Gesuchte eine Auskunftssperre eintragen ließ. Kann z.B. famliäre Gründe haben (Ex-Mann verfolgt sie) oder anderweitig begründet sein (Stalker?).

Klar, das erschwert die Sache natürlich, weil ihr keine Auskunft wegen der Forderung bekommt. Unzulässig ist die Sperre jedoch nicht. Ich würde nach einem gewissen Zeitraum das EMA noch mal anschreiben und mitteilen, dass die Schuldnerin sich eben nicht gemeldet hat und begründeter Verdacht besteht, dass sie sich lediglich ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen will.
Zuletzt geändert von Rhian am 29.03.2011, 09:44, insgesamt 1-mal geändert.
"Den guten Lotsen erkennt man an der ruhigen Hand und nicht an der lautesten Stimme." (H.-D. Genscher)
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#5

29.03.2011, 09:43

Rapunzel hat geschrieben:Seit wann fragt denn das EMA bei der Person, die es betrifft, nach, ob die Anschrift weitergegeben werden darf :shock:
Weil sie beim EMA eine Auskunftssperre hat eintragen lassen. Hab ich auch :mrgreen: Man muss das allerdings begründen und alle 2 Jahre neu beantragen... Ich glaub nur Behörden wird die Anschrift - unter Hinweis auf Auskunftssperre - mitgeteilt. Wenn sich damit jemand seinen Schulden etc entzieht, ist natürlich echt ärgerlich!
Goldlöckchen

#6

29.03.2011, 09:46

Dass das geht, wusste ich gar nicht. Ist dem EMA die Begründung egal, weshalb man die Auskunftssperre möchte? Und macht man das, weil man "wichtig" ist?
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#7

29.03.2011, 10:04

:lolaway "Wichtig" bin ich jedenfalls nicht! Man muss das aber schon begründen. Man muss eine mögliche "Gefahr für Leib und Leben" begründen, einen Antrag ausfüllen und vom Arbeitgeber unterschreiben lassen. Polizeibeamte machen das z.B. häufig.
Goldlöckchen

#8

29.03.2011, 10:13

OK. Und was hat der Arbeitgeber damit zu tun :?:
Zweite Chefin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 461
Registriert: 11.11.2009, 18:03
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Düsseldorf

#9

29.03.2011, 10:31

Mach Dich - kostenlos - beim zuständigen Schuldnerverzeichnis schlau, ob die Gute unter ihrer letzten bekannten Anschrift "bekannt" ist.
(... bitten wir um Mitteilung, ob Eintragungen im Sch.verz. bezüglich ... vorhanden sind. Mit der Speicherung unserer Daten sind wir einverstanden.)
Wenn dem so ist, stelle Strafanzeige wegen "aller infrage kommender Delikte" und schildere den Sachverhalt und Deine Vermutung, dass die Auskunfssperre nur eingerichtet wurde, um sich den diversen Gläubigern zu entziehen.
Wenn Du Glück hast, bekommst du irgendwann Akteneinsicht und hast die neue Anschrift.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#10

29.03.2011, 10:48

Rapunzel hat geschrieben:OK. Und was hat der Arbeitgeber damit zu tun :?:
Wo war denn hier vom Arbeitgeber die Rede?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Antworten