ich habe hier mal wieder ein Problem.
Die Schuldnerin hat eine Auskunftssperre beim EMA. Ich habe also beglaubigte Kopie vom Titel hingeschickt zum Nachweis des berechtigten Interesses und um Auskunft gebeten.
Hier die Antwort des EMA:
Ich gehe mal davon aus, dass sich die Schuldnerin nicht melden wird, und finde es eigentlich ziemlich unverschämt, dass sie auf diese Art und Weise die Möglichkeit hat, sich der Beitreibung der Forderung zu entziehen.die im Betreff Genannte hat der Weitergabe der Anschrift in diesem Einzelfall ausdrücklich widersprochen.
Sie befürchtet, dass ihre hier geltend gemachten schutzwürdigen Belange durch eine Auskunftserteilung gefährdet werden könnten.
Da sie gleichzeitig versicherte, sich umgehend persönlich um die Regelung der Angelegenheit zu bemühen, sehen wir keine Notwendigkeit, abschließend diesen Widerspruch zu entscheiden.
Aufgrund des aktuellen Sachstandes ist vielmehr davon auszugehen, dass Sie Ihre Interessen auch ohne die gewünschte Melderegisterauskunft geltend machen können.
Sollte sich die Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit regeln lassen, so sind wir natürlich bereit im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter behilflich zu sein.
Dies verzögert doch jetzt alles wieder nur. Sie wird nicht zahlen und ich kann dann wieder dem EMA hinterher rennen, weil die eh immer so lahm sind. Und wahrscheinlich wollen die dann auch nochmal 8 € haben, dafür, dass sie mir auch dann immer noch nicht die Anschrift mitteilen.
Habt ihr auch solche Erfahrungen?
Was habt ihr gemacht?
Kann man überhaupt was machen? Macht das Sinn?
Schon mal und bis später