Hallo,
zu dem Thema gibt es vmtl. schon was, aber die Suchfunktion hat bei mir nichts ausgespuckt.. vielleicht hab ich mit den falschen Begriffen gesucht..
Habt ihr Erfahrungen damit den Pfändungsbetrag eines Schuldners hochzusetzen?
Dies ist ja gem. 850f ZPO möglich, aber ich hab damit keine praktischen Erfahrungen.
Hab jetzt einen Schuldner, der schwerbehindert ist, aber keine Belege für Mehrausgaben nachweisen kann.
Hat das dann überhaupt Sinn eine Erhöhung des Pfändungsfreitrags zu beantragen?
Welche Reaktionen der Gerichte habt ihr so erlebt?
Viele Grüße und
Pfändungsbetrag hochsetzen - Erfahrungen?
- Schneeweißchen
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 25.07.2008, 09:27
- Wohnort: Braunschweig
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
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Der Antrag an sich ist kein Hexenwerk aber ein Einzeiler "er ist schwerbehindert" reicht halt nicht. Ganz ehrlich, wenn der Schuldner aufgrund seiner Schwerbehinderung außergewöhnliche Mehrausgaben hat, dann muss es doch dafür Belege geben?!?!?!?ber keine Belege für Mehrausgaben nachweisen kann.
- Schneeweißchen
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Er meinte, er hätte keine Belege. Ich nehme an, die Chanchen aufgrund der Schwerbehinderung ne pauschale Erhöhung zu kriegen, stehen nicht besonders gut..
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
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sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
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Das hängt davon ab, aufgrund welcher Erkrankung(en) die Schwerbehinderung festgestellt wurde.