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Schuldner zieht um - neuer Termin mit GV möglich?

Verfasst: 28.03.2011, 07:33
von Schneeweißchen
Hallo,

ein Schuldner hat seine e. V. im Dezember 2009 abgegeben. Im selben Monat war der GV auch in der Wohnung des Schuldners und hat festgestellt, dass nichts zu pfänden ist.

Nun ist der Schuldner umgezogen.
Kann ich hier jetzt wieder den GV hinschicken oder könnte der Schuldner einwenden, dass der GV bereits (in seiner alten Wohnung) war?

Danke vorab und einen erträglichen Montag! ;-)
:thx

Re: Schuldner zieht um - neuer Termin mit GV möglich?

Verfasst: 29.03.2011, 06:39
von silvester
Es ist doch ein reichliches Jahr vergangen. Neuer Versuch und neues Glück.

Re: Schuldner zieht um - neuer Termin mit GV möglich?

Verfasst: 29.03.2011, 07:21
von Schneeweißchen
Ich bin mir halt unklar, wie das ist.
Die e.V. muss der Schuldner ja auch nur alle drei Jahre abgeben (es sei denn man verlangt Nachbesserung). Da dachte ich, dass der Schuldner bei der Durchsuchung seiner Wohnung ja auch einwenden könnte, dass diese im letzen Jahr bereits erfolgt ist.
Ich bin mir über den gesetzlichen Rahmen halt unklar. Man kann ja beispielsweise auch nicht alle zwei Monate einen GV zum Schuldner in die Wohnung zum Pfänden hinschicken. Und so dachte ich, der Schuldner könnte evtl. einwenden, dass der GV vor noch nicht allzu langer Zeit erst seine Wohnung durchsucht hat und somit kein Rechtsanspruch zu einer erneuten Durchsuchung besteht (wobei es sich ja um eine neue Wohnung handelt).