Hallo,
ich habe leider irgendwie keine Zeit mehr mitzulesen/-schreiben, aber nun brauche ich mal euren Rat:
Ich habe einen Schuldner, der eV abgegeben hat. Dort hat er angegeben, dass er als Heizungsmonteur selbstständig ist und unregelmäßig Aufträge bekommt und diese ihm bar bezahlt werden. Aufträge hat er keine angegeben. Konto hat er angeblich keins. Einkommen ca. 1.800 € brutto. So wie komme ich da nun ran? Ist Taschenpfändung die einzige Möglichkeit?
Vielleicht habt ihr ja ne Idee.
Danke
Schuldner selbstständig ohne Konto
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 27.08.2010, 09:36
- Software: RA-Micro
ich würde bei ihm auf jeden Fall noch die Steuererstattung pfänden.
Evtl. kann der Gerichtsvollzieher in Erfahrung bringen, wie er Schuldner von den Auftraggebern sein Geld bekommt und dann direkt vor Ort (also bei Geldübergabe) pfänden.. Wenn sowas geht ?!
lg
Evtl. kann der Gerichtsvollzieher in Erfahrung bringen, wie er Schuldner von den Auftraggebern sein Geld bekommt und dann direkt vor Ort (also bei Geldübergabe) pfänden.. Wenn sowas geht ?!
lg
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
Welcher Handwerker/Gewerbetreibender bekommt denn eine Steuererstattung?
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
@Randfichte: nur wenn er mehr Ausgaben hat als Einnahmen, aber bei 1.800 brutto kanns ja net sein
@valentina: ja Taschenpfändung hatte ich auch schon die Idee, aber das Problem dabei ist ja auch noch, dass auch selbstständige einen Mindestbehalt haben.. wie soll der kontrolliert werden..
@jupp: Gewerbeuntersagung warum ?
@valentina: ja Taschenpfändung hatte ich auch schon die Idee, aber das Problem dabei ist ja auch noch, dass auch selbstständige einen Mindestbehalt haben.. wie soll der kontrolliert werden..
@jupp: Gewerbeuntersagung warum ?
Pepsi, wenn er aber doch selbständig ist, dann MUSS er doch ein Konto haben oder?? Er muss sich doch dann auch selbst versichern und Beiträge an die Krankenkasse leisten, das geht doch nicht in bar?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1300
- Registriert: 13.01.2009, 14:50
- Beruf: Reno-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Lüneburger Heide
Detektei um Unterstützung bitten? Kommt natürlich auch auf die Höhe der Forderung an. Aber die können ggf. mal nachhaken und ein bisschen tiefer recherchieren.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 34
- Registriert: 07.01.2011, 08:44
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Nordseeküste
Ich finde es auch äußerst unwahrscheinlich, dass der Schuldner kein Konto hat. Es gibt doch sicherlich den ein oder anderen Kunden des Schuldners, der nicht gleich bar bezahlen will. Versuche doch mal 'nen PfüB bei den umliegenden Banken.
Morgens ist der Tag noch voller Hoffnung.