Termin Abgabe EV Antrag an GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maya82
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#1

18.03.2011, 11:46

Hallo ich soll einen Antrag an die GV stellen einen kurzfristigen Termin zur Abgabe der EV anzuberaumen, gibt es da eine Form die man einhalten muss oder hat jmd. ein Muster? Vielen Dank im Voraus
anni22
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#2

18.03.2011, 12:00

Hast du vorher schon ZV versucht? Wenn nicht, brauchst Du eine Unpfändbarkeitsbescheinigung, um den EV-Antrag zu stellen.
Oder hast Du EV-Antrag schon gestellt und willst nur einen zeitnahen Termin?
Was du mir sagst, das vergesse ich.
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sansibar
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#3

18.03.2011, 12:03

Hallo Maya, dies ist mein erster Beitrag, also bin ich formal ungeübt, aber fachlich sollte es klappen:
Der EV-Antrag muss keine Form wahren, allerdings ist Voraussetzung für die EV immer, dass Du entweder schon eine sogenannte Fruchtlosigkeitsbescheinigung vorlegen oder dem Gerichtsvollzieher glaubhaft beschreiben kannst, warum ein vorheriger Sachpfändungsversuch zwecklos wäre (§ 807 I ZPO).
Gruß - Sansibar
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Maya82
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#4

18.03.2011, 12:11

Hallo also den ZV Auftrag haben wir schon gestellt GV teilte uns mit, dass der Schuldner zahlen wird da aber die Zahlung nicht eingegangen ist möchte mein Chef nun einen zeitnahmen Termin beantragen. Gibt es dafür ein Muster? Danke Euch
anni22
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#5

18.03.2011, 12:15

Dann ruf bitte erstmal den GV an, ob nicht die Zahlung doch noch erfolgen wird oder der Schuldner bereits bezahlt hat und der GV bisher nicht zur Weiterleitung gekommen ist. Unsere GV z. B. sind alle ganz schön überlastet, aber mit denen kann man oft telefonisch schon viel klären.
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#6

18.03.2011, 12:23

Kann man überhaupt den Termin beantragen wenn nach dieser 6-Monats Frist keine Ratenzahlung weiter erfolgte???
anni22
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#7

18.03.2011, 12:49

Soweit ich weiß, hat der Schuldner die Möglichkeit, innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten die gesamte Forderung zu tilgen, ggf. in Raten.
Sollte er dem nicht nachkommen, kann EV-Termin anberaumt werden, wenn dies beantragt wurde.
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#8

18.03.2011, 13:08

Wenn der GV von sich aus diese 6-Monate-Ratenzahlung vereinbart hat und der Schuldner hat sie nicht eingehalten, dann kannst du ihn entweder telefonisch oder in einem Einzeiler darüber informieren, dass die Vereinbarung nicht funktioniert, und ihn beauftragen, jetzt die EV abzunehmen.
Grüße - sansibar
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silvester
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#9

21.03.2011, 07:38

Macht der Schuldner im Termin der Abnahme der EV glaubhaft, dass er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werde (§ 900 Abs. 3 ZPO), so setzt der Gerichtsvollzieher den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unverzüglich nach Ablauf dieser Frist an oder vertagt bis zu sechs Monaten.
Erfolgte die Ratenzahlungsvereinbarung im Zwangsvollstreckungsverfahren und zieht der GV die Raten ein, so ruht dieser Auftrag solange, wie der Schuldner die Ratenzahlung einhält (114 a GVGA). Bei einem kombinierten Antrag ist an sich kein neuer Antrag erforderlich. Ansonsten muß natürlich ein Antrag auf Abnahme der EV gestellt werden. Zweckmäßig ist hier ein Hinweis auf die nicht eingehaltene Ratenzahlung aus den Zwangsvollstreckungsauftrag, da die Voraussetzung nach § 807 ZPO ggf. älter als 6 Monate ist, was aber wegen des Ruhens wohl unschädlich sein sollte.
Erfolgte die Ratenzahlung nicht über den GV muß ein EV-Antrag gestellt werden. Im Regelfall sollen seit dem Tag des bescheinigten erfolglosen Vollstreckungsversuchs nicht mehr als sechs Monate vergangen sein.
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