Vollstreckung Arbeitslohn
Verfasst: 17.03.2011, 14:04
Hallo zusammen,
habe hier eine Akte liegen, wo ich nicht weiter komme. Folgender Sachverhalt:
Mandant hat im Juni 2001 beim Arbeitsgericht rückständigen Lohn eingeklagt und Gegner wurde zur Zahlung verurteilt. Das Klageverfahren wurde jedoch von einer anderen Kanzlei durchgeführt.
Mandant kommt nun zu uns und fragt an, ob hieraus noch vollstreckt werden kann. Grundsätzlich ist dies ja kein Problem, jedoch hat die Firma (GmbH) Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde wegen Masseunzulänglichkeit im September 2006 eingestellt und die Gesellschaft wurde wegen Vermögenslosigkeit von Amtswegen im Januar 2007 gelöscht.
Nunmehr stellte ich fest, dass es die gleiche Firma (gleiche Firmenbezeichnung) in einer anderen Stadt gibt und die GF die Gleiche ist.
Kann man hier noch vollstrecken? Ich denke nein, bin mir aber nicht ganz sicher![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
habe hier eine Akte liegen, wo ich nicht weiter komme. Folgender Sachverhalt:
Mandant hat im Juni 2001 beim Arbeitsgericht rückständigen Lohn eingeklagt und Gegner wurde zur Zahlung verurteilt. Das Klageverfahren wurde jedoch von einer anderen Kanzlei durchgeführt.
Mandant kommt nun zu uns und fragt an, ob hieraus noch vollstreckt werden kann. Grundsätzlich ist dies ja kein Problem, jedoch hat die Firma (GmbH) Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde wegen Masseunzulänglichkeit im September 2006 eingestellt und die Gesellschaft wurde wegen Vermögenslosigkeit von Amtswegen im Januar 2007 gelöscht.
Nunmehr stellte ich fest, dass es die gleiche Firma (gleiche Firmenbezeichnung) in einer anderen Stadt gibt und die GF die Gleiche ist.
Kann man hier noch vollstrecken? Ich denke nein, bin mir aber nicht ganz sicher
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)