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Schuldner verstorben, Inso-Verfahren aufgehoben

Verfasst: 17.03.2011, 13:44
von Anja84
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen, vielleicht stehe ich auch nur etwas auf dem Schlauch. Ich habe von einem Inso-Verwalter die Mitteilung bekommen, dass der Schuldner zwischenzeitlich verstorben ist und das Verfahren aufgehoben wurde. Bislang kannte ich nur die Mitteilung über eine Verfahrenseinstellung. Bedeutet aufgehoben das gleiche wie eine Einstellung, oder gibt es da einen Unterschied?
Ich fürchte ja, ich kann die Akte dann mal getrost ablegen oder?

Re: Schuldner verstorben, Inso-Verfahren aufgehoben

Verfasst: 17.03.2011, 14:02
von Eve80
Das kommt jetzt drauf an… Ich hätte Anwältin werden sollen :-)

War der Schuldner schon in der RSB, ist das Verfahren mit dem Tod vorbei. RSB macht ja dann keinen Sinn mehr.

Ist der Schuldner während des Insolvenzverfahrens verstorben, wird daraus normalerweise ein Nachlassinsolvenzverfahren und alles läuft wie gehabt weiter (mit Ausnahme der Wohlverhaltensphase, die entfällt logischerweise).

Was steht denn genau im Beschluss?

Re: Schuldner verstorben, Inso-Verfahren aufgehoben

Verfasst: 17.03.2011, 14:12
von Anja84
ja das ist eine sehr gute frage, ich habe keinen beschluss, sondern nur auf meiner Sachstandsanfrage einen handschriftlichen Vermerk zurückgefaxt bekommen.
Aus der Akte kann ich jetzt nur erkennen, dass das Inso-Verfahren am 01.12.2003 eröffnet wurde.
Jetzt hab ich noch ein Schreiben aus 2006 entdeckt, dass der Schuldner eben verstorben ist und die Erben gesucht werden und den Satz "soweit die Umwandlung zu einem Nachlassinsolvenzverfahren erfolgt ist, wird das Verfahren mangels Masse... einzustellen sein"
dann kommen noch ein paar Sachstandsanfragen und mit besagtem Vermerk hab ich die Akte jetzt auf dem Tisch :?

Re: Schuldner verstorben, Inso-Verfahren aufgehoben

Verfasst: 17.03.2011, 15:11
von Gina
Hm, dann war das Verfahren offensichtlich noch im Insolvenzverfahren und sollte in ein Nachlassverfahren überführt werden. Ruf den vormaligen Verwalter an oder das zuständige Insolvenzgericht und frag, was draus geworden ist.