Schuldner hat Antrag auf Betreuung gestellt, ZV möglich?
Verfasst: 17.03.2011, 12:31
Hallo!
Ich hab da ein Problem. Und zwar haben wir ganz normal einen Vollstreckungstitel gegen den Mandanten erwirkt. Nun haben wir im April 2010 einen Vollstreckungsauftrag rausgegeben. Da nichts zu holen war, wurde Termin zur Abgabe der EV festgelegt. Schuldner ist nicht erschienen. Haben dann im August 2010 Verhaftungsauftrag herausgegeben. Der kam wieder zurück mit dem Hinweis des GVZ, dass für den Schuldner in Kürze ein Betreuungsverfahren anhängig wird, da dieser zur Zeit nicht mehr geschäftsfähig ist.
Jetzt haben wir schon mehrfach bei dem zuständigen Gericht nachgefragt, ob ein Betreuer bestellt wurde. Jedes Mal kommt nur eine Antwort zurück, dass das Gesundheitsamt mit der Begutachtung beauftragt wurde, das Gutachten aber noch nicht da ist.
Wir warten also jetzt schon ein halbes Jahr darauf, dass ein Betreuer bestellt wird.
Jetzt meine Frage: Müssen wir wirklich warten, bis ein Betreuer bestellt wird, ober muss der GVZ unseren Auftrag vielleicht doch ausführen? Es kann ja nicht angehen, dass wir noch ewige Monate auf unser Honorar warten müssen, oder?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Ich hab da ein Problem. Und zwar haben wir ganz normal einen Vollstreckungstitel gegen den Mandanten erwirkt. Nun haben wir im April 2010 einen Vollstreckungsauftrag rausgegeben. Da nichts zu holen war, wurde Termin zur Abgabe der EV festgelegt. Schuldner ist nicht erschienen. Haben dann im August 2010 Verhaftungsauftrag herausgegeben. Der kam wieder zurück mit dem Hinweis des GVZ, dass für den Schuldner in Kürze ein Betreuungsverfahren anhängig wird, da dieser zur Zeit nicht mehr geschäftsfähig ist.
Jetzt haben wir schon mehrfach bei dem zuständigen Gericht nachgefragt, ob ein Betreuer bestellt wurde. Jedes Mal kommt nur eine Antwort zurück, dass das Gesundheitsamt mit der Begutachtung beauftragt wurde, das Gutachten aber noch nicht da ist.
Wir warten also jetzt schon ein halbes Jahr darauf, dass ein Betreuer bestellt wird.
Jetzt meine Frage: Müssen wir wirklich warten, bis ein Betreuer bestellt wird, ober muss der GVZ unseren Auftrag vielleicht doch ausführen? Es kann ja nicht angehen, dass wir noch ewige Monate auf unser Honorar warten müssen, oder?
Vielen Dank schon mal im Voraus!