Sicherheitsleistung KfB
Verfasst: 11.03.2011, 11:45
Hallo zusammen,
stehe gerade dermaßen auf dem Schlauch dass es schon peinlich ist, vielleicht könnt ihr mir helfen?
Wir haben gegenüber der Gegenseite einen KfB erwirkt und zur Zahlung aufgefordert, passiert ist nichts. Ich möchte nun also aus dem KfB vollstrecken, jedoch trägt dieser noch folgenden Satz (wir sind die Beklagten):
"Den Klägern hat das Gericht gestattet, die ZV gegen eine Sicherheit von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet".
Also ich verstehe den Satz an sich schon nicht und erst recht nicht was das für einen Sinn haben soll?! Was ist zu tun wenn ich jetzt einen Kombiauftrag rausschicken möchte?
Vielen Dank schon im Voraus....
stehe gerade dermaßen auf dem Schlauch dass es schon peinlich ist, vielleicht könnt ihr mir helfen?
Wir haben gegenüber der Gegenseite einen KfB erwirkt und zur Zahlung aufgefordert, passiert ist nichts. Ich möchte nun also aus dem KfB vollstrecken, jedoch trägt dieser noch folgenden Satz (wir sind die Beklagten):
"Den Klägern hat das Gericht gestattet, die ZV gegen eine Sicherheit von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet".
Also ich verstehe den Satz an sich schon nicht und erst recht nicht was das für einen Sinn haben soll?! Was ist zu tun wenn ich jetzt einen Kombiauftrag rausschicken möchte?
Vielen Dank schon im Voraus....